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Sanierung von Haltestellen
#11
Hallo Andreas,

es gibt keine Nachrüstungspflicht. Die DIN Normen beziehen sich auf den Neubau DIN 18040 Teil 3 und sind sinngemäß auf den Bestand anzuwenden. Das PBFG fordert bis zum 01/01/2022 die vollständige Barrierefreiheit. Dies ist leider ein ungeklärter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber hat versäumt dies genau festzulegen und er hat ebenfalls versäumt die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen. Die Situation in Stuttgart ist Bundesweit bzw Europaweit gar nicht so schlecht. Alle Haltestellen (Schiene) sind zum Zeit ihrer Erstellung barrierefrei gebaut worden. Inzwischen haben sich die Vorgaben teilweise verändert. Altanlagen geniesen einen sogenannten Bestandsschutz. Unstrittig ist eine Blindenleitlinie eine qualitative Verbesserung aber bei entsprechendem Trining kann man den Einstieg auch ohne Einstiegsfeld erstasten, es gibt da genügend Hilfsmittel. Diese sind zugeben nicht optimal aber es geht. Gleiches gilt für die Einstiegssituation für Rollifahrer. Auch die ist bei vielen Bestandshaltestellen nicht optimal. Aber wo in Europa gibt es ein Netz bei dem alle ich betone alle Haltestellen nur einen Höhenunterschied von max 10 cm haben. Mir ist kein System bekannt. Wir klagen also auf sehr hohem Niveau. Gelich wohl muss es VErbeserungen geben. Aber hier gilt das gleiche wie im privaten Bereich, ich kann nur das Geld ausgeben das ich habe.
Peter
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#12
(15. 08. 2017, 21:31)Peter K schrieb: Aber wo in Europa gibt es ein Netz bei dem alle ich betone alle Haltestellen nur einen Höhenunterschied von max 10 cm haben. Mir ist kein System bekannt.

Ulm fällt mir da ganz spontan ein, wenn wir in BaWü bleiben wollen.
http://www.gleisplanweb.eu/Maps/Ulm.pdf

2. in BaWü dürfte Freiburg sein mit 5 nicht barrierefreien Haltestellen (Stuttgart: 3 im Stadtbahnnetz, 8 bei der Zacke und 2 bei der Seilbahn = 13 Stk, je nachdem wie man die Statistik fälscht Wink ). Dafür sind aber Überfahrbrücken bzw. Klapprampen in den Fahrzeugen vorhanden.
https://blog.vag-freiburg.de/tipps-barrierefreiheit/

Und wenn ich richtig informiert bin, hat Strasbourg zumindest an den ersten Einstiegstüren einen barrierefreien Zugang, an den neuen Stationen auf ganzer Länge.

Und das war jetzt nur BaWü in das unmittelbare Grenzgebiet.
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#13
Mal noch zur Ergänzung, auch wenn Peter K ja schon sehr ausführlich die Sachlage schildert: Es ist doch ein deutlicher Unterschied, ob an einer Haltestelle in Münster unter Betrieb eine Haltestelle einen neuen Belag erhält oder am Olgaeck. Wenn in Münster grade am Haltebereich der Tür gearbeitet wird, können die zwei oder drei Leute, die genau da Aussteigen noch irgendwie drumherum laufen und einsteigende andere Türen nehmen. Am Olgaeck wird das nicht so einfach gehen, also muss man sperren oder die Arbeiten dauern länger, sind damit teurer und evtl. noch qualitativ schlechter.

Außerdem glaube ich, dass die Problematik der Bahnsteigrückseite am Olgaeck deutlich größeren Aufwand verursacht. Da kann man ja nebendran nicht einfach mal ne Spur sperren, um daran und generell an der Baustelle zu arbeiten.
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