(24. 07. 2019, 21:22)FoxMcLoud schrieb:(23. 07. 2019, 23:01)dt8.de schrieb: 4. Der Pkw-Fahrer wird einen Strafzettel wegen nicht-Freihaltens des BÜ erhalten, aber eine Mitschuld am Unfall sehe ich da eher nicht, da es für den Stadtbahnfahrer nicht unvermeidbar war.Hier vermischst du Strafrecht und Zivilrecht.
Ich weiß nicht, wo Du da eine Vermischung siehst. Der Unterschied ist mir geläufig.
Im Gegenteil: würde ich den Unterschied nicht sehen, könnte ich obige Aussage gar nicht treffen.
(24. 07. 2019, 21:22)FoxMcLoud schrieb: Wenn eine Partei hier also Schadensersatz vom Unfallgegner fordert muss sie dies zivilrechtlich im Wege einer Zivilklage tun. Zivilgerichte ziehen oftmals Akten aus den Strafverfahren als Hilfe und Orientierung hinzu, sind aber letztlich in ihrer Entscheidungsfindung frei und können anders urteilen als das Strafgericht, da es nicht um eine Strafe für einen Unfallbeteiligten geht, sondern wer wieviel Schuld an der Kollision hat und wer wieviel des Schadens zu tragen hat.
Genau. Und eben deshalb sehe ich die Schuld und damit die Kosten eher bei der SSB, auch wenn und obwohl der Pkw-Fahrer für seine Verfehlung einen Strafzettel erhalte dürfte.
Ob das aber überhaupt vor Gericht geht ist offen. Meist einigen sich die Versicherungen wegen der Eindeutigkeit direkt, ohne dass wir davon erfahren.