23. 07. 2019, 16:11
Würde hier auch mit einem Bahnübergang oder einem Kreuzungsbereich argumentieren. In beide darf man nach StVO erst einfahren, wenn man sicherstellen kann, dass man den Bereich auch im gleichen Schwung wieder verlassen kann. Daher zumindest eine Teilschuld für den Mercedesfahrer, da nicht nur der Stadtbahnfahrer die Länge und Breite seines Gefährts unterschätzt hat, sondern auch der Mercedesfahrer. Auf Bild 1 und 5 in dem Artikel sieht man, dass der Mercedes mit dem Heck noch deutlich über der gestrichelten Linie steht, welche die Fahrspur vom Gleisbereich trennt. Und evtl. ist da das Auto schon etwas durch den Aufprall mit der Stadtbahn schon weiter zur Seite gedrückt worden, das heißt es ragte mit dem Hech kurz vor der Kollision vielleicht noch etwas weiter rein in den Gleisbereich.
Wie hoch die Quote dann ist müssen Gerichte und Sachverständige entscheiden. Spontan würde ich 50:50 sagen nach den Informationen, die mir der Artikel zur Verfügung stellt.
Gruß aus Hamburg
Wie hoch die Quote dann ist müssen Gerichte und Sachverständige entscheiden. Spontan würde ich 50:50 sagen nach den Informationen, die mir der Artikel zur Verfügung stellt.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!