23. 07. 2019, 12:15
(23. 07. 2019, 08:00)Mario schrieb: Diesmal soll den Autofahrer keine Schuld treffen: [...]
Hallo Mario,
das steht nicht im Artikel, hast Du da andere Informationen dazu? M. E. steht im Artikel nur, dass den Stadtbahnfahrer zumindest eine Mitschuld treffen könnte, Aber man fragt sich natürlich schon (also konkret frage ich mich), was der Autofahrer im Gleisbereich getan hat. Wenn man dort verkehrsbedingt anhalten muss, dann darf man das nicht auf den Gleisen tun. Soweit mir bekannt stehen dort Andreaskreuze, es ist also der Gleisbereich ein Bahnübergang. Dort darf man nicht stehen bleiben. Dieser Sachverhalt ist von der möglicherweise fehlerhaften Einschätzung des Stadtbahnfahrers in meinen Augen völlig unabhängig.
Viele Grüße
BW 76