13. 02. 2019, 09:30
(11. 02. 2019, 22:09)Alt-Schmöckwitz schrieb: Harte Strafen würden Wirkung zeigen. Zum Beispiel 500 Euro, wer durch verbotswidriges Überqueren von Schienen andere gefährdet. Oder Behinderung von Einsatzfahrzeugen!
Aber das geht nur in anderen Staaten. In Deutschland geht so was offenbar nicht.
Hallo,
m. E. ist das ein untauglicher Ansatz. Zum einen ist m. W. auch wissenschaftlich eine abschreckende Wirkung solcher finanzieller Strafen anzuzweifeln. Zum anderen: Mit sowas würde sich der Staat in meinen Augen unglaubwürdig machen. Strafen schrecken insbesondere dann nicht ab, wenn Verstöße nicht sanktioniert werden. Das ist ähnlich wie mit dem Handy: Wenn die Polizei keine Zeit hat, Handytelefonierer, die sie im Verkehr sieht, zu verfolgen und einer Bestrafung zuzuführen, dann haben sie auch keine Zeit, danach zu schauen. Außerdem: Wenns kracht, dann dürfte es sich um gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr handeln, das ist heftig strafbewehrt. Du siehst, wie viele es abschreckt... WENN man mit Strafen was machen möchte, dann m. E. am ehesten mit Führerscheinentzug. Da sind die Leute nämlich wirklich empfindlich, und da nützt auch ein Kredit von der Bank oder die Geldspritze vom Kumpel nichts, weg ist weg. Aber auch da: Wo nicht verfolgt wird, keine Abschreckung.
Viele Grüße
BW 76