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Durch die Diskussion über den S-Bahn Unfall in Feuerbach kam ich auf eine Frage und eröffne ein neues Thema da der Störungsthread recht voll wird.
Die Stadtbahnen haben wenn ich das richtig sehe auch eine Art TAV. Also die Türen schließen selbsttätig wenn die Lichtschranke/Lichtgitter unterbrochen wird. Die Fahrer können dann aber auch die Türen zentral schließen und Fahrgäste theoretisch einklemmen. Sieht man ja regelmäßig das die Leute nicht einsteigen wollen und dann der Warnton kommt und die Türe schließt aber bei "Hinderniss" Kontakt wieder ein Stück weit öffnet. Da die Stadtbahnen sinnvollerweise über Rückspiegel verfügen kann der Fahrer ja ständig die Vorgänge beobachten.
Aber wie ist es wenn der Zug in der Kurve steht, z.b. Schlossplatz? Dort wird dieses Zentrale Schließen auch angwendet. Aber ich habe noch nie gesehen das der Fahrer den Zug dann komplett einsehen kann. Gilt bei der Stadtbahn das die Türen geschlossen sind wenn die Türmelder dies anzeigen?
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(22. 12. 2015, 11:35)mr-it schrieb: Durch die Diskussion über den S-Bahn Unfall in Feuerbach kam ich auf eine Frage und eröffne ein neues Thema da der Störungsthread recht voll wird.
Die Stadtbahnen haben wenn ich das richtig sehe auch eine Art TAV. Also die Türen schließen selbsttätig wenn die Lichtschranke/Lichtgitter unterbrochen wird. Die Fahrer können dann aber auch die Türen zentral schließen und Fahrgäste theoretisch einklemmen. Sieht man ja regelmäßig das die Leute nicht einsteigen wollen und dann der Warnton kommt und die Türe schließt aber bei "Hinderniss" Kontakt wieder ein Stück weit öffnet. Da die Stadtbahnen sinnvollerweise über Rückspiegel verfügen kann der Fahrer ja ständig die Vorgänge beobachten.
Aber wie ist es wenn der Zug in der Kurve steht, z.b. Schlossplatz? Dort wird dieses Zentrale Schließen auch angwendet. Aber ich habe noch nie gesehen das der Fahrer den Zug dann komplett einsehen kann. Gilt bei der Stadtbahn das die Türen geschlossen sind wenn die Türmelder dies anzeigen?
Ja wird am Schlossplatz auch angewendet, schon oft genug erlebt
Grüße: Silvia Weiß
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Zwangsschließen sorgt dafür, dass die Türen immer wieder auf und zuspringen. Fahrfreigabe gibt es aber dennoch nicht, erst wenn alle Türen als verriegelt gemeldet werden.
Das ganze mit einer minimalen Einschränkung beim DT8.4, die aber unerheblich ist.
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22. 12. 2015, 19:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22. 12. 2015, 19:10 von mr-it.)
Ja genau und meine Frage ist folgende: Muss sich der Fahrer nach dem Zwangsschließen auf besondere Weise vergewissern das keiner Eingeklemmt ist oder darf er sich auf den Türmelder verlassen?
Im Vergleich dazu muss bei TAV Zügen der DB der Tf nach dem Zwangsschließen den gesamten Zug einsehen können. Im Normalbetrieb müsste er gar nicht schauen was am Zug passiert.
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22. 12. 2015, 20:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22. 12. 2015, 20:40 von Busfan 92.)
Nein muss der Fahrer einer Stadtbahn nicht. Er bekommt das Fahrsignal und das bedeutet das er abfahren kann. Wenn das Fahrsignal nicht erscheint ist die Sicherheitsschleife nicht geschlossen und der Zug kann nicht abfahren.
Aber auch bei diesem Thema farf man nicht vergessen, dass Stadtbahnen nach BoStrab und DB-Züge nach der EBO fahren.
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Auffallend viel Konjunktiv in diesem Artikel.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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^^
Wegen solchen Leuten verpasse ich regelmäßig meinen Anschluss. Ihr gehört es nicht anders. Hätte sie das bei einem 420 gemacht, hätte sie womöglich die Bahn verklagt, weil sie von einer S-Bahn gebissen wurde. Die soll sich lieber in einem großen Kaufhaus vor einen Fahrstuhl stellen und dort die Türen aufhalten.
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Beim 420 hat sich das keiner getraut. Und wenn war er selber Schuld. Da haben die Leute gewusst das es unter umständen sehr weh tut.
Aber beim 423 hat mans halt mal probiert und gemerkt das es geht. Deshalb gehören die Lichtschranken abgebaut und das zentrale Schließen wieder eingeführt. Die Leute muss man sich eben erziehen. Wer nicht hören will muss halt fühlen. Bissle schwund ist immer. Hat man ja jetzt wieder gemerkt.