21. 12. 2019, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 12. 2019, 22:25 von Jack Lanthyer.)
(21. 12. 2019, 21:23)snowtrain schrieb: Zum einen wurde mir mitgeteilt, daß es Züge gibt, die Graffiti aufweisen und dementsprechend diese aus dem Verkehr gezogen wurden da diese nicht eingesetzt werden dürften.Das kann ich aus den letzten Tagen bzw. Monaten vor dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres bestätigen. Es waren die IRE-Leistungen von Go-Ahead, wo einige Züge die Graffitischmierereien aufwiesen. Auf dem Weg von Aalen nach Ellwangen (Ich bin von Stuttgart nach Ellwangen und zurück gefahren) sind mir auch einige Züge aufgefallen, wo ein Fenster auf der gesamten Wagenhöhe vollständig mit einer pinken Graffiti-Schmierereien komplett zugeschmiert war.
Ich freue mich, daß Go-Ahead darauf reagiert und die Graffitiverschmierte Züge aus dem Verkehr gezogen hat. Im anderen Forum wurde es mal erwähnt, daß in Großbritannien die Graffiti-Verschmierte Züge aus dem Verkehr gezogen wird, mit der Folge, daß der eben betroffene Zug ausfallen muß.
Übrigens: S-Bahn Stuttgart hat mehr als genug Züge, die vor allem in Plochingen rumstehen, darauf hätte sie reagieren können und die Züge mit einer Graffitischmiererei nach Plochingen zwecks Reinigung überführen (solch verschmierte Züge gehören zu Recht aus dem Verkehr gezogen!) können und dort die saubere Züge, die möglicherweise unnötig rumstehen, wieder einsetzen können.
Die Frage ist zudem: Wie es ist, ob auf den restlichen Linien (S4 bis S6 einschl. S60) ET430 fahren können? Das können sie auch aushilfsweise. Umgekehrt könnte 423 auch auf S1-S3 eingesetzt werden, um den 430-Ausfall (Graffiti) zu kompensieren.
Apropos: Warum weist von meinem Eindruck her kein einziger Abellio-Zug die Graffiti-Schmiererei auf?
Zitat:Zum anderen kam die kaum faßbare Aussage, daß das Land genau diese Kapazitäten, die im Einsatz sind, bestellt hätte und wenn nun Go-Ahead mehr Wägen einsetzen würde als vereinbart, man Strafe bezahlen müßte an das Land (!!!!!)Ich verstehe das nicht, warum sollte Go-Ahead für eine bessere (also kundenfreundlichere) Leistung Vertragsstrafen zahlen?
Ich dachte bislang, daß das umgekehrt der Fall ist, daß ein Betreiber bei schlechterer Leistung (also, 1 Zug weniger oder 1 bis 2 Wagen weniger, oder ausgefallener Zug, oder Verspätung) Vertragsstrafe zahlen sollte...
Gerade eben der Zugausfall ist schlicht und einfach keine Leistung und sollte eben entsprechend bestraft werden und sie sollte höher ausfallen, als bei banalen Verspätungen.
Wenn es nach mir ginge, hätte ich von Verkehrsunternehmen nicht nur hohe Pünktlichkeit¹, Verfügbarkeit², sondern auch kundenfreundliche Leistungen verlangt. Es reicht wenn wenige Fahrgäste nur im Ausnahmefall stehen müßten (man sollte die Stehplätze auf keinen Fall voll ausschöpfen).
1) Verspätung bis max. 2 Minuten sind zulässig, aber dafür sind Anschlußzüge, die außerhalb der verkehrsreichen Strecken liegen, wartepflichtig. Mit "Verkehrsreich" sind Strecken gemeint, wo die Züge fast alle 2 oder darunter (also dichter) Minuten auf dem gleichen Gleis vorbeifahren.
2) Kein einziger Zug sollte ausfallen dürfen - nichts, gar nichts! Jeder Kunde hat das Recht, mit jedem Zug zu jeder Zeit zum Ziel fahren zu können.
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