05. 01. 2016, 20:10
Ich habe ein wenig Probleme mit dem Begriff "Ausschreibung", denn dieses Wort ist irgendwie negativ belastet und suggeriert "hauptsache billig".
Unser deutsches Personenbeförderungsgesetz hat die EU-Vorgaben so umgesetzt, dass es weiterhin einen Vorrang für sog. eigenwirtschaftliche Verkehre (sprich der Unternehmer kann selbst handeln, bekommt dafür aber keine öffentlichen Gelder* und trägt das unternehmerische Risiko) gibt. Daher ist der erste Schritt in diesem Prozess eine Art "Aufruf zum Wettbewerb", bei dem interessierte Unternehmen aufgefordert werden, eigenwirtschaftliche Angebote einzureichen. Erst, wenn keine oder keine ausreichenden Angebote eingehen wird in einem zweiten Schritt eine "Ausschreibung" gemacht, bei der die Unternehmer dann aber in der Regel "Lohnkutscher" sind, also festes Geld für eine zu erbringende Leistung bekommen.
Hier bei der END sind mehrere eigenwirtschaftliche Angebote eingegangen, GR Omnibus hat offensichtlich das beste Angebot abgegeben und deshalb sind die Leistungen eben NICHT ausgeschrieben worden. Die Vergabe erfolgte im sog. "Genehmigungswettbewerb".
Stellt sich nur die Frage, ob sich Fischle überhaupt an diesem "wettbewerblichen Vergabeverfahren" beteiligt hat? Kann das mal jemand rausfinden? Wenn nicht, dann haben sie kampflos verloren.
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*ausgenommen Ausgleichszahlungen für Verbundtarife, Schülerbeförderung und Behindertenbeförderung, auf die aber grundsätzlich jeder Unternehmer Anspruch hätte, wenn er die Leistung erbringt.
Unser deutsches Personenbeförderungsgesetz hat die EU-Vorgaben so umgesetzt, dass es weiterhin einen Vorrang für sog. eigenwirtschaftliche Verkehre (sprich der Unternehmer kann selbst handeln, bekommt dafür aber keine öffentlichen Gelder* und trägt das unternehmerische Risiko) gibt. Daher ist der erste Schritt in diesem Prozess eine Art "Aufruf zum Wettbewerb", bei dem interessierte Unternehmen aufgefordert werden, eigenwirtschaftliche Angebote einzureichen. Erst, wenn keine oder keine ausreichenden Angebote eingehen wird in einem zweiten Schritt eine "Ausschreibung" gemacht, bei der die Unternehmer dann aber in der Regel "Lohnkutscher" sind, also festes Geld für eine zu erbringende Leistung bekommen.
Hier bei der END sind mehrere eigenwirtschaftliche Angebote eingegangen, GR Omnibus hat offensichtlich das beste Angebot abgegeben und deshalb sind die Leistungen eben NICHT ausgeschrieben worden. Die Vergabe erfolgte im sog. "Genehmigungswettbewerb".
Stellt sich nur die Frage, ob sich Fischle überhaupt an diesem "wettbewerblichen Vergabeverfahren" beteiligt hat? Kann das mal jemand rausfinden? Wenn nicht, dann haben sie kampflos verloren.
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*ausgenommen Ausgleichszahlungen für Verbundtarife, Schülerbeförderung und Behindertenbeförderung, auf die aber grundsätzlich jeder Unternehmer Anspruch hätte, wenn er die Leistung erbringt.