12. 12. 2015, 14:08
so mal völlig wertfrei:
- der Arbeitgeber kann Dienstkleidung anordnen
- grundsätzlich muss der Arbeitnehmer diese selbst bezahlen
in der Regel trägt der AG die Kosten ganz oder anteilig. Dies ist dann im Arbeitsvertrag bzw in der Betriebsvereinbarung geregelt. Gesetzlich verpflichtend ist es nicht. Ausgenommen ist Schutzkleidung, diese muss der AG zahlen.
- der Arbeitgeber kann Dienstkleidung anordnen
- grundsätzlich muss der Arbeitnehmer diese selbst bezahlen
in der Regel trägt der AG die Kosten ganz oder anteilig. Dies ist dann im Arbeitsvertrag bzw in der Betriebsvereinbarung geregelt. Gesetzlich verpflichtend ist es nicht. Ausgenommen ist Schutzkleidung, diese muss der AG zahlen.