13. 10. 2022, 13:27
(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Das Schild zeigt aber "Fußgängerzone" und nicht "Gehweg".Eine Straßenmarkierung ist auch ein Verkehrszeichen, somit gibt es zwei "Zusatzschilder".
Das Zusatzschild zeigt "Radfahrer frei" und sonst nichts.
Fußgaängerzone <--> Gehweg ist der Grund, warum ich das als Widerspruch bezeichnet habe.
(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Wenn die Zufahrt zu irgendwelchen (vmtl. ehemaligen) PP erlaubt wäre, benötigt es ein weiteres Zusatzschild "Zufahrt zu Stellplätzen frei".Für private Stellplätze korrekt, weil private Stellplätze keine Erlaubnis wie ein Verkehrszeichen darstellen. Für auf der Straße markierte PP ist aber die Markierung das Verkehrszeichen.
(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Ergo: es gilt das Verbot der Zufahrt für sämtliche Pkw und Lkw.Eine Parkplatzmarkierung erlaubt das Nutzen desselben als Parkplatz, auch wenn er auf einem Gehweg liegt.
(13. 10. 2022, 13:14)Micha schrieb: Bsp. dazu direkt vor meiner Praxis hier in Stgt.-Mitte:Korrekt. Die Anfahrt privater Parkplätze ist ggf. zulässig (kenne die Schilder nicht), aber wenn Du vor der Türe auslädst, nutzt Du die Fläche anders als erlaubt. Du fährst da ja gerade keinen der privaten Plätze an.
Straße ist als Fußgängerzone mit 2 Zusatzzeichen gekennzeichnet, obwohl sich die
wenigen privaten Stellplätze NICHT sichtbar - im Innenhof (nicht öffentlich) hinter einem Tor - befinden.
Somit bereits 2 Strafzettel à € 60,- kassiert, weil ich VOR meiner eigenen Praxis ausgeladen habe.
Im Fall oben erlaubt die Markierung aber das dort Parken, somit zulässige Nutzung.