13. 10. 2022, 07:57
Das Einfahren in mit den entsprechenden Schildern gekennzeichneten Fußgängerzonen ist nur mit Zusatzschild
(z.B.: "Lieferverkehr von... bis" / "Zufahrt zu [privaten] Stellplätzen frei" etc.) erlaubt.
An diesem Verbot ändern auch (evtl. alte) Bodenmarkierungen nichts.
(z.B.: "Lieferverkehr von... bis" / "Zufahrt zu [privaten] Stellplätzen frei" etc.) erlaubt.
An diesem Verbot ändern auch (evtl. alte) Bodenmarkierungen nichts.
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34