12. 10. 2018, 20:06
(12. 10. 2018, 18:45)Georg Unsöld schrieb: Ich bin heute in dem Bus gesessen, in dem es einen Unfall gab. Bus 7560 Bei Abfahrt um 17.01 Uhr ab Hauptbahnhof. Kurz nach der Haltestelle standen wir bis zum Wullesteg 9 Minuten im Stau. Auf der Cannstatterstrasse kurz nach der Villastrasse werden die Fahrspuren durch eine Begrenzung geteilt. Da zog ein Autofahrer von rechts in die Mitte so herüber, dass der Busfahrer eine Gefahrenbremsung eingeleitet hat, wo durch sich im Bus 4 Fahrgäste leicht verletzt haben. Am Ende des Tunnels wurde dann die Polizei und das DRK gerufen, die auch kamen.Am Auto und Bus selbst waren keine Schäden. Die 2 Autos vor dem Bus war da zu noch ein anderer Unfall. Für die Fahrt vom Hauptbahnhof zum Wilhelmsplatz brauchten wir 1.36 Stunden.Sollte sich das Ereignet haben, wie Du es geschildert hast. Hast Du dich bei der Polizei gemeldet, da Du selbst der Unfallzeuge bist und ich denke, daß Du als Zeuge beim Gericht eine Aussage machen solltest, damit das Gericht den Unfallverursacher (schließlich hatte er den Busfahrer zu einer Schnellbremsung gezwungen, was Verletzte im Bus zur Folge hat), gerecht verurteilen kann? Aber Vorsicht: Wenn es an Beweisen mangelt oder Zweifel an der Schuld besteht, keine Chance auf eine Verurteilung. Manchmal ist es besser, einen Schuldigen mangels Beweisen freizusprechen, als Unschuldige zu verurteilen, das langfristig mit dem Grundgesetz kollidiert.