05. 09. 2014, 21:26
(05. 09. 2014, 18:05)FoxMcLoud schrieb: Steht das Verbot dieser metallischen Luftballons eigentlich irgendwo in einer öffentlich ausgehängten Hausordnung an den Gleisen oder den Verteilerebenen?
Gruß aus Hamburg
Ohne Frage steht das in der Hausordnung. Was dort aber nicht steht, ist dass das "schießen" mit Wasserkanonen auf Oberleitungen ebenfalls gefährlich ist. Theoretisch passiert nichts, da der Wasserstrahl nicht durchgängig ist - aber praktisch muss man schon geistig eingeschränkt sein, um neben seinem Kind zu stehen und ihm dabei zuzusehen.
Es geht einfach nicht ohne Verbote. Und jede Kleinigkeit muss aufgeführt werden. Ob's gelesen wird ist irrelevant. Wenn's nicht untersagt ist, haftet der Betreiber. Auch bei Absurditäten wie aus einen fahrenden Zug zu springen. Oder sich auf die Kupplung zu setzen und mitzufahren. Alles schon passiert, Betreiber deswegen schon zu Schadenersatz verpflichtet worden.