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MVV Netzpläne in den 420-ern
#11
(20. 01. 2019, 22:12)Alt-Schmöckwitz schrieb: [...] Nur "neue Züge" will man haben, und man baut Schwachsinn 21 [...]
ET420 mit S21 geht garnicht ! Freust Du Dich nicht auch auf die Abermillionen von Touristen, die den schönsten Bahnh.. ähm... Haltepunkt weit und breit bestaunen werden ??

I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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#12
(20. 01. 2019, 22:12)Alt-Schmöckwitz schrieb: Nur "neue Züge" will man haben, und man baut Schwachsinn [...]

(20. 01. 2019, 05:14)A streetcar named desire schrieb: "Die “Notlösung” 420 wird nun auch auf Wunsch der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) wieder zu einem festen Bestandteil der S-Bahn München, um bei stark wachsenden Fahrgastzahlen längere Züge, [...] zu ermöglichen."
Hätte man in Stuttgart genauso machen sollen. Damit hätte man dann in der HVZ lückenlos Langzüge fahren können.

Paßt vielleicht nur so halbwegs hier zum Thema, aber ein weiteres Problem bei der Zugbildung ist ja dann auch die (meist eher nicht gegebene) Kompatibilität der Wagentypen. Wie ich gelesen habe, scheint es ja das eine Mal jetzt noch zu gehen, aber die (über-)nächsten in Stuttgart zu bestellenden Wagen werden nun ziemlich sicher auch keine 430er mehr sein. Warum läßt sich eigentlich so etwas nicht gewissermaßen als grundsätzliche Vorgabe ins Lastenheft der neu zu entwickelnden Fahrzeugreihe schreiben, daß diese z.B. wenigstens mit der direkten Vorgängerbaureihe kompatibel sind?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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#13
(21. 01. 2019, 17:15)WN 26 schrieb: Paßt vielleicht nur so halbwegs hier zum Thema, aber ein weiteres Problem bei der Zugbildung ist ja dann auch die (meist eher nicht gegebene) Kompatibilität der Wagentypen. Wie ich gelesen habe, scheint es ja das eine Mal jetzt noch zu gehen, aber die (über-)nächsten in Stuttgart zu bestellenden Wagen werden nun ziemlich sicher auch keine 430er mehr sein. Warum läßt sich eigentlich so etwas nicht gewissermaßen als grundsätzliche Vorgabe ins Lastenheft der neu zu entwickelnden Fahrzeugreihe schreiben, daß diese z.B. wenigstens mit der direkten Vorgängerbaureihe kompatibel sind?

Technisch wäre das machbar (sowohl 423 als 430 haben WTB), aber es müsste so ausgeschrieben werden, und die zusätzliche Programmierung müsste getestet und abgenommen werden. Auch bei den 423 müsste das nachgerüstet werden.
Das wäre wohl nicht wenig Geld gewesen, welches niemand in die Hand nehmen wollte.
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#14
(21. 01. 2019, 22:24)dt8.de schrieb:
(21. 01. 2019, 17:15)WN 26 schrieb: Paßt vielleicht nur so halbwegs hier zum Thema, aber ein weiteres Problem bei der Zugbildung ist ja dann auch die (meist eher nicht gegebene) Kompatibilität der Wagentypen. Wie ich gelesen habe, scheint es ja das eine Mal jetzt noch zu gehen, aber die (über-)nächsten in Stuttgart zu bestellenden Wagen werden nun ziemlich sicher auch keine 430er mehr sein. Warum läßt sich eigentlich so etwas nicht gewissermaßen als grundsätzliche Vorgabe ins Lastenheft der neu zu entwickelnden Fahrzeugreihe schreiben, daß diese z.B. wenigstens mit der direkten Vorgängerbaureihe kompatibel sind?

Technisch wäre das machbar (sowohl 423 als 430 haben WTB), aber es müsste so ausgeschrieben werden, und die zusätzliche Programmierung müsste getestet und abgenommen werden. Auch bei den 423 müsste das nachgerüstet werden.
Das wäre wohl nicht wenig Geld gewesen, welches niemand in die Hand nehmen wollte.

Ja, "ins Lastenheft schreiben" macht es nicht kostenlos. Ich habe keine Ahnung, was es gekostet hätte (wollte auch gerade schreiben, dass vermutlich auch die 423-Software angepasst werden müsste, bevor ich erkannt hatte, dass dt8.de das schon geschrieben hatte - und dann ist noch die Frage, wer bei nicht funktionierenden Schnittstellen haftet bzw. für die Fehlerbehebung zuständig ist), aber wenn wir mal halbwegs freundliche 5-10 M€ annehmen, ist schon die Frage, ob man nicht auch ohne leben kann. Es ist ja nicht mit der Programmierung (inkl. DFI) getan - die muss ja auch abgenommen werden. Sowas muss auch für nachträgliche Änderungen wie beispielsweise Flügeln oder Anzeige der Ausstiegsseite gelten (bereits eingeführt) oder auch LZB/ETCS. Evtl. kommen noch Hardwarekomponenten und eine Neuzulassung bei den Altfahrzeugen hinzu. Letztlich kann ich nicht beurteilen, ob und wie intensiv das verfolgt wurde, aber die Entscheidung dagegen erstaunt mich nicht.
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