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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
#49
(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Was für ein saublödes Geschwafel. Tut mir leid, ich reiß mich wieder zusammen. --- Derjenige trägt den Schaden, der diesen verursacht hat. Niemand sonst. Gleiches bei der Spedition, da trägt der LKW Fahrer die Schuld und den Schaden.

Das ist zu einfach. Richtig ist, daß der Schuldige im Regelfall den Schaden trägt. Nur der Schuldige ist nicht immer der direkte Verursacher. Wenn der Baggerfahrer ein Rohr aufreißt, dann ist er zwar der Verursacher, aber nicht der Schuldige, wenn er z.B. nichts vom Rohr gewusst hat.

Ebenso, wenn er mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet hat, der Unfall aber trotzdem passiert ist. Nicht umsonst gibt es die Definition der gefahrgeneigten Tätigkeit und - um bei der Bahn zu bleiben - den §1 des Haftpflichtgesetzes. Interessante Sache, denn hier geht es um den Betrieb an sich, nicht um die Schuld. Nach diesem Gesetz ist eine Bahn haftbar, auch wenn sie nicht Schuld ist.

(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Anders sieht die Haftung aus, die läuft von oben nach unten. Stadt Stuttgart -> SSB -> TBA -> LW -> Bagger. Entsprechend gehen Entschädigungsforderungen von oben nach unten, weil der Baggerfahrer nicht von Fremden belästigt werden darf. Und das ist auch absolut richtig. Im Ergebnis zahlt die Baustellenversicherung von LW für den Baggerfahrer, falls dieser die Schuld trägt.

Sag ich doch. Das Geheimnis liegt nämlich im "falls". Das geht nämlich ganz schnell wieder zurück wegen gefahrgeneigter Tätigkeit, ggf. gesetztem Zeitdruck, Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unvermeidbarkeit.

(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Ja, und bei Deinem Bau trugst Du die Haftung und nicht die Verantwortung. Du kannst keine Verantwortung für Dinge übernehmen, die Du nicht verstehst oder in denen Du keine geeignete Schulung erhalten hast.

Theoretisch nicht. Praktisch kommt das aber in genau den Branchen, in denen viele Unfälle passieren, aber doch vor. Da bekommt der osteuropäische Bauarbeiter oder Lkw-Fahrer fünf Papiere hingelegt, die er unterschreiben soll, und schon hat er die Schulung. Ist leider so. Das soll nicht heißen, daß ich das gut finde.

(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Ging's um Haftung? Nein, es ging um den Schadenverursacher. Verursacher. Verursacher.

Kannst Du mir bitte die Stelle zeigen, an der ich im Ursprungsbeitrag vom Verursacher geschrieben habe? Das bringst Du hinein. Dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn wir aneinander vorbei reden (um es mal so auszudrücken).

(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: In beiden Fällen war das kein SSB-Mitarbeiter deswegen ist die Behauptung Zitat "sondern auch die SSB schafft es, andere einzuschränken" Unsinn. Es waren Mitarbeiter im Verantwortungsbereich von LW.

Der Unterschied zwischen SSB als Organisation und einem einzelnen Mitarbeiter ist Dir schon bekannt? Nach deutschen Recht können nur Personen haftbar sein, insoweit hast Du recht. Aber nur, weil Organisationsversagen nach deutschen Recht nicht strafbar ist - worbei hier natürlich nichts strafbares vorliegt.
Haftbar schon, aber da sind wir uns ja auch einig.

(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Was sagt denn das Impressum? "Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von durch Nutzer geschriebener Beiträge. Sollten jedoch ein von einem Nutzer geschriebener Beitrag rechtswidrige Inhalte besitzen, so bitten wir um einen Hinweis an uns (...) oder unsere Moderatoren, so dass wir den Beitrag unverzüglich sperren können." - Also selbst noch schlimmer als die SSB? Kompletter Haftungsausschluss? Wie paßt das denn zusammen?

Herzlichen Glückwunsch, Du hast die Schwachsinnigkeit der deutschen Rechtssprechung erkannt.

Es macht einen Unterschied, ob ich Dich beauftrage, hier etwas für mich zu schreiben, dann übernehme ich die volle Haftung (aus der Nummer komme ich überhaupt nicht heraus), oder ob Du "nur" Dein von mir eingeräumtes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmst.
Oder verlange ich von der SSB die Haftung, wenn ein Baggerfahrer einfach ohne Auftrag auf die Baustelle geht und dort mit einem Bagger herumspielt, weil es Spass macht?

Aber ich kläre Dich hier gerne auf: §10 TMG greift nach Meinung einiger Richter nur, wenn man einen ähnlichen wie oben zitierten Absatz im Impressum angibt, um anzuzeigen, daß es sich hierbei nicht um eigenen Inhalt handelt. Andernfalls macht man sich nach deren Meinung ggf. rechtswidrige Inhalte zu eigen. Nun ist es aber im Regelfall so, daß rechtswidrige Inhalte vorsätzlich geschrieben werden. Ohne diesen Ausschluss wäre ich also für vorsätzliche Straftaten(*) anderer verantwortlich. Mit diesem Text bin ich "nur" noch verantwortlich, wenn ich nicht unverzüglich handele. Zu der Handlung bin ich verpflichtet (§11), das kann ich gar nicht ausschließen und tue es auch nicht.
(*) eine Straftat ist es bereits, wenn hier jemand ein Bild ohne Genehmigung des Rechteinhabers einbindet. Also nicht so ganz abwegig.

Das wäre also so, wie wenn die SSB strafrechtlich und zivilrechtlich(!) haftbar wäre, wenn der Baggerfahrer von LW vorsätzlich(!) eine Leitung beschädigen würde. Außerdem wäre sie dann auch noch verpflichtet, die Leitung zu reparieren. Einen Anspruch gegenüber dem Baggerfahrer könnte die SSB aber nicht durchsetzen, da LW aus Datenschutzgründen die Personalien des Baggerfahrers nicht herausgeben dürfte.
Durch den Ausschluß wäre die SSB "nur" noch haftbar, alle ihr bekannten Daten über die Tat an die Staatsanwaltschaft und die Geschädigten zu geben (unabhängig von Vorsatz oder nicht), und weiterhin unverzüglich für die Beseitigung des Schadens zu sorgen. Ohne Regress bei LW oder beim Baggerfahrer zu nehmen, denn den darf sie ja nicht erfahren.

Wenn Du hier jetzt eine Absurdität erkennst, dann weißt Du, warum ich bei solchen (Haftungs-)Themen andere nicht so schnell aus der Haftung lasse. Ich muß es ja auch.

(04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Zitat: "Da war es der Baggerfahrer, auf den die SSB ja keinen Einfluss haben konnte. Warum ist ausgerechnet die SSB die einzige, die keine Verantwortung haben sollte?" -- Na, da ist die SSB wohl nicht allein. Du übernimmst ebenfalls keine. Moderiere doch alle Beiträge vor der Veröffentlichtung. Schon hast Du Einfluss auf alle Beiträge. Wirklich, so einen Steilvorlage auserechnet von einem Webseitenbetreiber bzgl. Haftung ist einmalig. Wink

Warum steht an jeder Baustelle ein Schild bzgl. einem Haftungsausschluss?

Würde ich jeden Beitrag moderieren, wäre ich in der Tat in der Haftung. Würde ich dann einen unrechtmäßigen Inhalt übersehen (und das kann jedem passieren, weil sich z.B. Bilderrechte nicht verlässlich prüfen lassen) hätte ich den Inhalt geschrieben und müsste es mir ohne Haftungssausschluss anrechnen lassen. Eine Straftat anderer, für die ich dann verantwortlich wäre.
Theoretisch müsste ich mir von allen Nutzern die Personalien geben lassen, um im Fall des Falles auf denjenigen zurückgreifen zu können, dummerweise darf ich das aber aus Datenschutzgründen auch wieder nicht.

Würde ich diese Art von Haftung, wie sie für mich (trotz des Ausschlusses weiterhin) gilt, bei der SSB anwenden, dann hätte die SSB ein ziemliches Problem.
Und daher kann ich nicht verstehen, daß sich andere so leicht aus der Verantwortung ziehen dürfen. Ich kann das nicht.

Ansonsten würde ich raten, die entsprechenden Klauseln anderer Internetseiten mit usergenerierten Inhalten anzusehen. Die unterscheiden sich aus den bereits genannten Gründen nur in der Wortwahl.

Nachtrag: der Haftungsausschluß in o.g. Form dient hier somit also dazu, anzuzeigen, daß es sich überhaupt um usergenerierten Inhalt nach §10 TMG handelt und nicht um meinen Inhalt.
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