27. 08. 2014, 21:11
(25. 08. 2014, 21:35)Powerhaul schrieb: Das ist fundiertes Halbwissen und somit falsch!
Auszug aus der BO-Strab, man beachte die Bedeutung des Wortes "insgesamt" im §8 Abs1:
Die BO-Strab interessiert überhaupt nicht, sobald Rechtsnormen greifen, die über der BO-Strab stehen. Zum Beispiel Feuerwehr- und Polizeigesetze. Das sind Gesetze und stehen daher über einer Verordnung.
Und etwas brennt, dann sagt der Feuerwehrmann "Halt" und das ist sehr wohl ohne Betriebsleiter gültig. Ob er dann ohne Abschaltung löscht oder nicht ist eine völlig andere Sache, macht aber die Anweisung gegenüber dem Fahrer nicht ungültig.
Als Betriebsleiter nach BO-Strab wird man allerdings auch lernen, wo die eigenen Befugnisse enden.