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Hallole,
gibts für die Busfahrer nicht eine Anordnung, wie sie zu fahren haben? - Ich währe davon ausgegangen, dass dieses bei Baustellen an die Fahrer kund getan wird...
Grüßle
AFu
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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Ja, natürlich. Aber was ist nun das konkrete Problem, dass durch diese regelwidrige Fahrt verursacht wurde?
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Naja, das Problem ist zunächst, dass alle Busfahrer diesen Weg nehmen, also offenbar nicht hinreichend informiert wurden.
Außerdem wird der Bus dadurch, dass er nicht den verkehrstechnisch vorgesehenen Weg fährt, regelmäßig verspätet, da dieser regelwidrige Weg derzeit deutlich länger dauert.
Ob es bspw. statische Probleme mit der Brücke auf dem regelwidrigen Weg gibt, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls wird die Brücke derzeit saniert.
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Wenn tatsächlich alle Fahrer diesen Weg nehmen, obwohl sie ja wissen, dass sie über die rechte Spur schneller (und ohne gegen die StVO zu verstoßen) vorankommen, sieht das fast schon nach einer entsprechenden Dienstanweisung aus. Aus welchem Grund auch immer. In diesem Fall sollte es aber natürlich auch entsprechend beschildert sein ("ausgenommen Linienbusse" unter dem 2,20m-Schild). Da ein Bus nicht als Lkw zählt hat dieses Verbotszeichen allerdings keine Relevanz.
Ggf. mal einen Fahrer fragen was da Sache ist.
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-> Da ein Bus nicht als Lkw zählt hat dieses Verbotszeichen allerdings keine Relevanz.
Nein, das ist falsch: Zeichen 253, ugs. "Verbot für LKW", verbietet die Nutzung durch alle Fahrzeuge >7,5t, auch Linienbusse.
Keine Ahnung, warum die SSB meint, dass dieses Zeichen für sie nicht gelte.
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(05. 10. 2021, 14:27)Holger2 schrieb: -> Da ein Bus nicht als Lkw zählt hat dieses Verbotszeichen allerdings keine Relevanz.
Nein, das ist falsch: Zeichen 253, ugs. "Verbot für LKW", verbietet die Nutzung durch alle Fahrzeuge >7,5t, auch Linienbusse.
Keine Ahnung, warum die SSB meint, dass dieses Zeichen für sie nicht gelte.
Busscheininhaber sollten die Bedeutung von Verkehrszeichen unbedingt kennen. Anweisungen der SSB für ihre Fahrer Verkehrszeichen zu ignorieren wären fatal. Das Zeichen 253 gilt ausschließlich für LKW über 3,5 t. Originaltext zum Zeichen: ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
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ok Ihr habt recht, Kraftomnibusse sind ausgenommen. Den Passus habe ich nicht gekannt.
Bleibt aber noch Zeichen 263 (zulässige Breite), die definitiv über 2,20m ist.
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(05. 10. 2021, 15:39)oinerloi schrieb: Busscheininhaber sollten die Bedeutung von Verkehrszeichen unbedingt kennen.
Nicht nur die. Ist immer wieder interessant wie Autofahrer meinen Busfahrer wegen vermeintlicher Überhol- oder Durchfahrtsverbote mit Lichthupe maßregeln zu müssen, dabei sollten sie selbst zur Nachschulung.
(05. 10. 2021, 15:58)Holger2 schrieb: Bleibt aber noch Zeichen 263 (zulässige Breite), die definitiv über 2,20m ist.
Das auf jeden Fall (2,55m üblicherweise). Wäre schon interessant zu wissen ob die Fahrer eine entsprechende Anweisung bekommen haben. Die SSB ist recht restriktiv was das eigenmächtige Abweichen von der Route angeht, auch die Aus- und Einrückwege sind vorgegeben. Nicht ohne Grund... so Aktionen im Sinne von "Oh da ist Stau, den umfahre ich mal lieber" und plötzlich ist da auf beiden Seiten zugeparkt, das dann noch mit nem Gelenkbus sorgt für viel Spass bei allen Beteiligten.
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Also ich kenne beim Bus keinen vorgegeben Einrückweg… nicht einen einzigen. Und das ist egal ob von Leonberg oder vom Wilhelmsplatz
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(05. 10. 2021, 16:49)K.E. schrieb: (05. 10. 2021, 15:58)Holger2 schrieb: Bleibt aber noch Zeichen 263 (zulässige Breite), die definitiv über 2,20m ist.
Das auf jeden Fall (2,55m üblicherweise). Wäre schon interessant zu wissen ob die Fahrer eine entsprechende Anweisung bekommen haben. Die SSB ist recht restriktiv was das eigenmächtige Abweichen von der Route angeht, auch die Aus- und Einrückwege sind vorgegeben. Nicht ohne Grund... so Aktionen im Sinne von "Oh da ist Stau, den umfahre ich mal lieber" und plötzlich ist da auf beiden Seiten zugeparkt, das dann noch mit nem Gelenkbus sorgt für viel Spass bei allen Beteiligten.
Es kann immer noch sein, dass die SSB vom Ordnungsamt eine Ausnahme erhalten hat. Diese liegt dann bei der Leitstelle und wird bei "Problemen" vorgelegt.
Das ist für der Ordnungsamt vielleicht billiger als ein Zusatzschild "Linienverkehr frei" aufzuhängen.
Einen ähnliche Fall hatten wir hier auch mal, als der Bus wegen einer Straßensperre wegen einer Baustelle durch ein 267 Einfahrt verboten musste. Da gab es für die Zeit keine Extraschilder.
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