18. 11. 2019, 18:22
(18. 11. 2019, 16:25)Andy0711 schrieb:(18. 11. 2019, 01:28)dt8.de schrieb:Das ist auch etwas, was mich sehr ärgert. Wegen des guten "Rufs" der SSB habe ich mich auch darauf verlassen und eben genauso argumentiert. Es war immer klar, dass es anders billiger wäre, aber man durfte eben aufgrund der Historie der SSB-Baumaßnahmen davon ausgehen, dass die SSB dies einhält, wenn sie es verspricht.(17. 11. 2019, 17:19)Peter K schrieb: ja das stimmt was du schreibst. Am Anfang gab es diese Aussage mit den 2 Wochen. Auch von der SSB. Richtig ist aber auch, dass zu einem späteren Zeitpunkt als man die Detailplanungen begonnen hatte dies relativ bald zurückgenommen wurde. Es wäre möglich gewesen, aber:Das ist alles richtig. Aber es stößt eben der Zeitrahmen auf, in welchen was behauptet wurde. Solange alles noch nicht angefangen war und prinzipiell (bautechnisch gesehen) ein Abbruch möglich gewesen wäre, wurde alles "positiv" dargestellt. Erst als alles so weit war, dass ein Abbruch faktisch nicht mehr möglich war, wurde die Planung geändert.
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Natürlich kann man jetzt mit der verbesserten Detailplanung argumentieren, nur waren doch alles Fakten, die dazu geführt haben, schon vorher bekannt. Sonst plant die SSB ja so gut, und Du sagst ja selber, dass bei der SSB keine Dummköpfe sitzen, und ausgerechnet hier dann soetwas?
Es mag so sein, aber Du hast sicher Verständnis, wenn ich und viele andere das nicht so ganz glauben wollen, dass es nur an der verbesserten Detailplanung liegt. Zumal das von Gegnerseite schon vorher gesagt wurde, dass zwei Jahre realistisch sind.
Es ist m.E. aber auch so, dass die SSB hier auf "höhere Weisung" so gehandelt haben dürfte. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass das alles so auf "SSB-Mist" gewachsen ist.
(18. 11. 2019, 16:25)Andy0711 schrieb:(18. 11. 2019, 01:28)dt8.de schrieb:Soweit natürlich richtig; ich finde nur, dass das so einfach zu einfach wirkt.(17. 11. 2019, 20:18)automan schrieb: Auf welcher Rechtsgrundlage hätte denn das Land den Finanzierungsvertrag kündigen wollen?Eine Vertragskündigung benötigt keine Rechtsgrundlage. Wenn ein Vertragspartner einen Vertrag kündigen will, dann darf der das.
Eine Vertragskündigung benötigt zwar keine Rechtsgrundlage, sie kann aber umfangreiche Konsequenzen haben (z. B. Strafen oder andere Kosten). Daher kann die Grundlage durchaus eine entscheidende Rolle spielen, je nachdem wer sie gegenüber wem rechtfertigen muss.
Du hast den entscheidenden 2. Teil nicht mitzitiert. Eine Grundlage hätte es gegeben, das wäre der Ausgang der Volksabstimmung gewesen. Dass dadurch dann Kosten entstehen, habe ich explizit genannt.
Das ist aber keine Rechtsgrundlage. Eine Rechtgrundlage wäre berufen auf ein Gesetz, eine Klausel im Vertrag, nicht eingehaltene Vertragsbedingungen oder ähnliches. Das liegt hier nicht vor.