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Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos
#11
Nun, erst einmal ist jeder in der Pflicht, beim Betreten eines Fahrzeugs einen gültigen Fahrschein mitzuführen. Bei Vergessen gibt es immer noch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Fahrschein zu kaufen oder auf die Fahrt zu verzichten. Wer beispielsweise seinen ganzen Geldbeutel vergessen hat, kann auch nicht verlangen, dass der Bäcker anschreibt mit der Begründung, man habe ja das Geld um bezahlen zu können.

Diese sich entwickelte Kunden"un"freundlichkeit ist an dieser Stelle einzig ein Verschulden des Fahrgastes. 2 Personen teilen sich ein Monatsabo, der eine führt den Ausweis mit sich, der andere hat das Foto im Ausweis und diesen immer vergessen; reicht den dann nach bei Kontrolle. Fälle gab's zur genüge. Es wird betrogen und gelogen, ohne Rücksicht. Es gab hunderttausende Schwarzfahrer in Stuttgart, die alle beim Bus durch den zwanghaften Vordereinstieg aufgedeckt wurden; die jetzt zahlen. Der Umsatzanstieg bei den SSB-Bussen im Vergleich vorher und nachher, den es weder bei anderen Busbetrieben noch bei den Stadtbahnen (Haltestellenautomaten) auf gleiche Weise gab, zeigt dies glasklar. Nicht die ÖPNV Unternehmen sind verpflichtet herauszufinden, auf ihre Kosten, ob der Fahrgast zahlungswillig ist und zudem auch bezahlt hat, sondern der Fahrgast ist in der Pflicht, jederzeit auf Verlangen dies nachzuweisen. Wem das zu kompliziert ist, der läuft eben. Es gibt andere Städte, da existieren überhaupt keine Abos oder Monatskarten. Jede Fahrt kostet, nach Entfernung. Der Fahrschein muss direkt vor dem Fahrtantritt gekauft werden, und für die nächste Fahrt der nächste. Ohne Rabatte. Da gibt es keine Ausreden, da kann man nichts vergessen. Und wer kein Geld dabei hat, oder nicht genügend, der läuft.

Es gibt kaum Leute, die ihren Führerschein vergessen. Personalausweis. Oder ihren Geldbeutel, oder EC/Kreditkarte. Oder neuerdings Handy/Smartphone. Nur der Fahrausweis, der wird zufälligerweise immer vergessen. Woran liegt das? Es vergisst auch keiner seinen Bibliotheksausweis, und wenn doch, fordert dann Ausleihen ohne Ausweis. Und bei vergessenem Firmenausweis lässt mich meine Firma definitiv nicht rein, da muss mich jemand persönlich kennen; da wird mein Personalausweis eingezogen(!) und mir ein temporärer Ausweis ausgehändigt zum anstecken, der von der Aufmachung schön zeigt, wie doof ich bin. Außerdem gibt's ein persönliches Gespräch, bei dem mir abermals die Wichtigkeit des Ausweises vor Augen geführt wird. Wer den Ausweis ständig vergisst, bekommt eine Abmahnung. Aus der Sicht sind die 7 EUR durchaus kulant. Es reicht eben nicht aus, nur zu bezahlen. Der nächste beschmiert Fahrzeuge und sagt dann, die Reinigung hätte er bereits mit dem Fahrpreis anteilig bezahlt, deswegen dürfe er das. Man schaue sich nur mal die Müllberge in den Fahrzeugen an.

Und speziell für Kinder: Kinder machen genau das, was ihnen ihre Eltern sagen. Wenn die Eltern sagen, wenn du deinen Ausweis vergessen hast, dann fahr trotzdem, tja dann zahlen die Eltern eben die 7 EUR. Die meisten Kinder haben Notgeld dabei, das wäre dann für solche Fälle gedacht, um einen Kinderfahrschein nachzukaufen. Früher waren diese 5 DM oder 5 EUR auch gedacht, um im Notfall ein öffentliches Telefon benutzen zu können. Manche Kinder haben gelehrt bekommen, dass sie in diesen Fällen den Fahrer um Erlaubnis fragen. Vorher, beim Einsteigen. Und in praktisch allen Fällen gibt der Fahrer diese Info an ZSD weiter, wenn er diese beim Einsteigen sieht. Zudem, so kompliziert ist das Einkleben der Marke am Ersten des Monats oder Letztes des Monats auch nicht. Wer das organisatorisch nicht mit seinem Kind geregelt bekommt, der hat noch größere Probleme. Der schafft es auch nicht, dass für Klassenarbeiten alle erforderlichen Materialien vorhanden sind. Zirkel, Geodreieck usw. Schulen sind da rigoros, man schreibt die Klassenarbeit nach. Nur dagegen kann man nicht klagen - möglicherweise war dies hier der Grund; Frust der Mutter und endlich jemanden anderen die Schuld dafür geben können.

Nebenbei, ich brauch meinen Ausweis gar nicht mehr vorzeigen, praktisch alle vom ZSD kennen mich. Mach ich aber dennoch, da immer 2-3 Fahrgäste sich dann einbilden, sie müßten ihren jetzt auch nicht zeigen oder bräuchten keinen Fahrschein mehr. Da muss man unglaublich aufpassen. Meine Lieblingsausrede ist eh die, der Automat nimmt keine 100/200 EUR Scheine, drum brauche man nicht zu bezahlen.
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#12
Die 7 € sind nicht gerechtfertigt? Wir können alle froh sein, das die SSB so kulant ist. Diese reduzierte Gebühr von 7€ finde ich dennoch ok. ZSD und reine Kontrolleure müssen was bearbeiten. Dann der jenige im Forderungsmanagement. Dann die Dame im KC wo den Fahrschein zur Nachprüfung vorgelegt bekommt. Ist das kein Aufwand??? Es ist immer noch fahren ohne gültigen Fahrausweis. Auch wenn es sich um ein Kind handelt. Aber da finde ich gehören die Eltern in die Pflicht gezogen.
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#13
(27. 06. 2013, 00:06)Busfan 92 schrieb: Die 7 € sind nicht gerechtfertigt? Wir können alle froh sein, das die SSB so kulant ist.

7 € kulant? Ich lach mich tot.

Wie die Gerichte die Frage zu den 7 € zumindest mal bei Kindern beantworten wurde im Artikel ja hinreichend dargelegt. "Kulanz" kann ich da nicht erkennen, wenn die SSB weiß, daß sie da vor Gericht regelmäßig scheitert, es aber trotzdem versucht, in der Hoffnung, daß der Betroffene nicht vor Gericht geht. Manche Juristen haben für solches Verhalten eine nicht gerade schmeichelhafte Bezeichnung.

(27. 06. 2013, 00:06)Busfan 92 schrieb: ZSD und reine Kontrolleure müssen was bearbeiten. Dann der jenige im Forderungsmanagement. Dann die Dame im KC wo den Fahrschein zur Nachprüfung vorgelegt bekommt. Ist das kein Aufwand???

Hier den Aufwand anzusetzen ist eine ganz gefährliche Sache. Zunächst könnte nämlich der echte Schwarzfahrer auf die Idee kommen, auch nur den verusachten Aufwand statt der 40,- € bezahlen zu wollen :-)

Aber realistisch: diejenigen sind dazu da, die Schwarzfahrer zu finden und von denen die 40,- € einzufordern. Damit wird deren Aufwand bezahlt. Diejenigen, die nicht darunter fallen, bezahlen nichts. Sonst müsste ja jedem Fahrgast, der kontrolliert wird, dieses in Rechnung gestellt werden. Schließlich verursachen auch Fahrgäste mit gültigen Fahrschein Aufwand, nämlich den der Kontrolle.

(27. 06. 2013, 00:06)Busfan 92 schrieb: Es ist immer noch fahren ohne gültigen Fahrausweis.

Erstmal ist es juristisch "Erschleichung von Leistungen" nach §265a StGB. Das setzt aber Vorsatz voraus, was bei einer bereits gekauften, aber nur vergessenen Fahrkarte nicht der Fall ist.

Wie ich gerade feststelle, sehen verschiedene Amtsgerichte manche Regelungen sogar bei Erwachsenen als rechtswidrig an (hier zwar in Bezug auf § 12 EVO, aber wenn schon die EVO als verfassungswidrig angesehen wird, dann sind es die BefBed. erst recht).
Hier zwar nicht in Bezug auf die 7 €, sondern auf das volle EBE in bestimmten Fällen, aber mit derselben Begründung wären dann eben auch das ermäßigte EBE nicht zu bezahlen.
Die Verkehrsunternehmen haben auf ihrer Seite nur, daß wegen 7 € niemand klagen will.

AG Aachen, Urteil vom 2. Juli 1992, Az. 80 C 6/92:
Zitat:„dahinstehen, ob die Beklagte bei Fahrtantritt gutgläubig angenommen hat, im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein. Der Anspruch der Klägerin scheitert jedenfalls daran, dass § 12 Abs. 1 EVO gegen das Übermaßverbot verstößt und damit unwirksam ist. … § 12 Abs. 1 EVO bezweckt in erster Linie die Verhinderung von Schwarzfahrten. … Indem § 12 EVO weder zwischen Fällen vorsätzlicher Beförderungserschleichung und Fällen unvorsätzlichen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis differenziert, noch dem Reisenden zumindest die Möglichkeit des Entlastungsbeweises offenhält, schießt die Vorschrift über das Ziel hinaus, vorsätzlichem Schwarzfahren entgegenzuwirken.“


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#14
(26. 06. 2013, 23:09)hopperpl schrieb: Es gibt kaum Leute, die ihren Führerschein vergessen. Personalausweis. Oder ihren Geldbeutel, oder EC/Kreditkarte. Oder neuerdings Handy/Smartphone. Nur der Fahrausweis, der wird zufälligerweise immer vergessen. Woran liegt das? [...]
Das liegt wohl eher an Deiner Wahrnehmung, da es schlichtweg nicht so ist. Unter anderem gibt es genug Leute, die prinzipiell nicht mit Personalausweis rumlaufen.
Ich selbst habe zwar Geldbeutel mit Ausweisen und Karten immer dabei, lasse aber doch gelegentlich mein Smartphone daheim liegen (weil ich's mal woanders abgelegt habe oder ans Ladegerät geschlossen habe).

Auch gibt es erstaunlicherweise immer wieder Leute, die in Kneipen anschreiben lassen, weil sie vergessen haben vorher zur Bank zu gehen. Das sind natürlich dann nur regelmäßige Gäste, aber es hat mich doch irritiert, dass das heutzutage noch geduldet wird, vor allem, wenn die nächste Bank in Laufweite ist. (Ich habe allerdings auch einmal davon Gebrauch gemacht, als es in Strömen geregnet hat.)

Was ich allerdings gar nicht haben kann, ist die Art und Weise, wie hier solche Kommentare kommen - insbesondere bis zu "die können ihr Kind nicht erziehen." Das ist m. E. unterste Schublade und tiefstes Stammtischniveau.

Bei meinem Kind würde ich die Marke selber einstecken, solange ich letztlich den Briefkasten leere und ich so am einfachsten sicherstellen kann, dass sie nicht zwischen Katalogen, Prospekten oder Zeitschriften untergeht. (Gut, die Kleine wird morgen erst 8 Wochen alt ...)

Hätte ich das dann vergessen, wäre ich immerhin selbst Schuld und würde ich unabhängig davon die 7 Euro eben zahlen. Aber auch dann wäre der Kommentar "der kann sein Kind nicht erziehen" wohl etwas daneben.

(Man könnte m. E. eher aus dem gesamten Vorgang schließen, dass "die ihr Kind nicht erziehen kann", weil sie damit vor Gericht zieht, aber das steht auf einem anderen Blatt und muss man eigentlich nicht kundtun. Klar muss irgendjemand auch mal gegen so was klagen, aber ich finde es nicht vorbildlich, gegen alles und jeden zu klagen, nur weil man's kann.)

Zitat:[...]schießt die Vorschrift über das Ziel hinaus, vorsätzlichem Schwarzfahren entgegenzuwirken[...]
So sehe ich das auch.
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#15
Das ganze kam sowieso nur an die Öffentlichkeit weil die Frau eine Richterin ist. Jetzt mal Förderung hin oder her. Wenn jetzt eine "normale" Mutter dagegen Vorgehen wöllte, dann wäre das wahrscheinlich der Witz des Tages!
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#16
(27. 06. 2013, 11:10)Busfan 92 schrieb: Das ganze kam sowieso nur an die Öffentlichkeit weil die Frau eine Richterin ist. Jetzt mal Förderung hin oder her. Wenn jetzt eine "normale" Mutter dagegen Vorgehen wöllte, dann wäre das wahrscheinlich der Witz des Tages!
Dann ist das wohl Pech für die SSB, wenn sie mit ihrem verqueren Rechts- und Kundenfreundlichkeitsverständnis zufällig einmal an den (bzw. die) Falschen gerät, der sich nicht erst für teures Geld anwaltlichen Beistand holen müßte und davor (was wohl das Kalkül der SSB ist) eher zurückschrecken und die scheinbar kulante, aber aus der Luft gegriffene und und ungerechtfertigte Gebühr eben zahlen würde. Murphy läßt grüßen.
Ansonsten, was hätte es bei einer, wie Du schreibst, "'normalen' Mutter" am Sachverhalt geändert? Man hätte die gleichen, mehr oder weniger fruchtlosen Diskussionen über ein mögliches Fehlverhalten von Mutter und Kind oder eine überpingelige SSB wie jetzt auch, und so oder so wäre das Thema in spätestens zwei Wochen auch wieder uninteressant geworden und in der Versenkung verschwunden, da dann der nächste Sommerlochfüller gekommen wäre. Wetten?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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#17
(27. 06. 2013, 11:10)Busfan 92 schrieb: Das ganze kam sowieso nur an die Öffentlichkeit weil die Frau eine Richterin ist. Jetzt mal Förderung hin oder her. Wenn jetzt eine "normale" Mutter dagegen Vorgehen wöllte, dann wäre das wahrscheinlich der Witz des Tages!

Ja, weil sich der Aufwand wegen 7 € nicht lohnt und sich kein Anwalt findet, der den Fall übernimmt.

Was aber nicht bedeutet, daß die 7 € deshalb automatisch rechtens wären. Und höchstrichterliche Urteile gibt es wegen des geringen Streitwerts auch nicht. Bequeme Situation für die SSB, in diesem Fall ausnahmsweise mal nach hinten los gegangen.
Wenn ich die Zahlen anderer Verkehrsbetriebe zu vergessenen Monatskarte glaube (50% echte Schwarzfahrer, 50 % vergessene Monatskarten), dann ist das eine hübsche Nebeneinnahme, auf die man ungern verzichten will.
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#18
Sowieso faszinierend ist, dass die "Bearbeitungsgebühr" scheinbar erst kürzlich von 5 auf 7€ erhöht wurde...
Wie ist das jetzt zu rechtfertigen? Das hat nichts mit den Begründungen für Fahrpreiserhöhungen zu tun, aber andererseits wird es das wohl.
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#19
(27. 06. 2013, 23:58)automan schrieb: Sowieso faszinierend ist, dass die "Bearbeitungsgebühr" scheinbar erst kürzlich von 5 auf 7€ erhöht wurde...
Wie ist das jetzt zu rechtfertigen? Das hat nichts mit den Begründungen für Fahrpreiserhöhungen zu tun, aber andererseits wird es das wohl.

Höhere Personalkosten zum Beispiel. Schließlich waren die Gebühren über viele Jahre die selben, nämlich 5 Euro. Effektiv sind sie (wenn man von erhöhten Personalkosten bzw. der allgemeinen Inflation ausgeht) also günstiger geworden. Irgendwann muss man das halt wieder anpassen.

Genauso ist das ja auch mit dem erhöhten Beförderungsentgelt bei Schwarzfahrern. Seit etwa 10 Jahren zahlt man 40 Euro. Effektiv sind das in Preisen von 2003 und 2% Inflation nur noch 32,81 Euro und damit zahlt man effektiv 18% weniger als vor 10 Jahren. Wenn man schon die Fahrpreise jährlich erhöht, müssten folglich auch Gebühren regelmäßig erhöht werden. Vielleicht wird das zu selten gemacht, weswegen sich dann viele offenbar drüber aufregen.
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#20
(27. 06. 2013, 15:03)dt8.de schrieb: Wenn ich die Zahlen anderer Verkehrsbetriebe zu vergessenen Monatskarte glaube (50% echte Schwarzfahrer, 50 % vergessene Monatskarten)

Aus der Diskussion in diesem Thread halte ich mich bewusst raus, aber wenn das mit den 50% stimmt möchte man den Monatskarteninhabern wirklich mal zurufen "Denkt halt dran Eure Monatskarten mitzunehmen, verdammt!". Das ist doch keine Art, sowas.
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