08. 12. 2021, 09:52
(07. 12. 2021, 19:19)snowtrain schrieb: Also der Erläuterungsbericht der SSB zum Antrag auf Planfeststellung - in der Fassung vom 22.07.2016 - sagt dazu folgendes:
Im Bereich der Gleisquerung wird die Schelmenwasenstraße mit Rücksichtnahme insbesondere auf den landwirtschaftlichen Verkehr für beide Fahrtrichtungen geöffnet (Aufhebung des Einbahnverkehrs im Kreuzungsbereich). Um einen Rückstau von Kfz auf den Bahnübergang, besonders durch regelwidrig Kreuzende Fahrer, die in die Straße Vor dem Lauch einfahren möchten, wird durch eine entsprechende Bauliche Gestaltung, Markierung und Beschilderung eine reguläre Fahrtmöglichkeit von Osten nach Westen über den Bahnübergang in die Straße vor dem Lauch geschaffen.
Schon allein die Tatsache daß die Straße 'Vor dem Lauch' keine Einbahnstraße ist macht diese Regelung erforderlich (s. entsprechende Verkehrsschilder auf dem Foto), allerdings macht dann das Rechtsabbiegegebot aus dem Feldweg westlich des BÜ keinen Sinn.
Der Land- und Forstwirtschaftliche Verkehr sowie Zweiräder können demnach von der Autobahnunterführung kommend auf direktem Weg in die Straße 'Vor dem Lauch' gelangen, was immer deren Ziel dort ist. Kurz gesagt: zwischen BÜ und Einmündung 'Vor dem Lauch' existiert keine Einbahnregelung.