08. 11. 2021, 10:36
Jetzt müssen wir einfach mal Peter K befragen, aber ich gehe sehr davon aus, dass der Bauernhof hier einfach ein Wegerecht hat. Die Zuwegung mit dem KFZ erfolgt ja um das Haus herum, von der anderen Seite, was mit einem fahrbaren Untersatz auch keine große Einschränkung darstellt.
Für einen Fußgänger wäre aber ein solcher Umweg eine größere Zumutung, so dass in dem Fall vermutlich entschieden wurde, dass die Zuwegung für Fußgänger erhalten bleiben muss. Ich bin aber kein Rechtsanwalt!
Holger
Für einen Fußgänger wäre aber ein solcher Umweg eine größere Zumutung, so dass in dem Fall vermutlich entschieden wurde, dass die Zuwegung für Fußgänger erhalten bleiben muss. Ich bin aber kein Rechtsanwalt!
Holger