07. 11. 2021, 16:01
(07. 11. 2021, 14:49)dt8.de schrieb:(07. 11. 2021, 13:41)glx schrieb: Von daher ist es logisch, wenn der Eigentümer einen "privat BÜ" verlangt.
Verlangen kann man ja viel, aber warum sollte die SSB dann die Kosten übernehmen, wenn er nur von wenigen Fahrgästen genutzt werden kann?
Sinn kann das als Privatweg nur machen, wenn der Eigentümer dort schon vorher einen Privatweg hatte, der wiederhergestellt werden musste. Dann würde ich das aber nicht als "verlangen" bezeichnen.
Auf den erwähnten Plan ist auch eine entfallene befestigte Einfahrt verzeichnet. Diese war auch für KFZ nutzbar. Diese kann man auch in google earth sehen.
Über den richtigen Wortterminus kann man sicher streiten, bie Kaufverhandungen (die sicherlich stattfanden) kann man aber der Grundstckseigentümer ja schon Forderungen einbingen, was ja sein gutes Recht ist.