Also in den Plänen aus den Planfeststellungsunterlagen (Plannummer BUs B12082 j, PDF Seite 4 im PDF Bauentwurf) steht, dass beide Gebäude "landwirtschaftliche Kühlhallen" sind. Die östliche Halle wurde laut einer Bemerkung auf den Plan ursprünglich eine halbe Gebäudelänge weiter südlich genehmigt, dann aber wegen der Stadtbahn nach Norden gerückt.
Das 3. Gebäude ist ein Wohnhaus.
Von daher dürfte es sich um einen ganz gewöhnlichen Gartenzaun handeln, denn ich glaube kaum, dass Nutztiere in Kühlhallen gelagert werden.
Als Unternehmer hätte ich schon alleine aus Haftunsggründen kein interesse an Fremdpersonen auf meinen Betriebsgelände, vor allem da dort auch Sattelschlepper beladen werden sollen. Daher ist ein Zaun der abkürzungen unterbindet aus meiner Sicht logisch.
Gleichzeitig hätte ich als Anwohner auch ein interesse zu Fuß schnell zu öffentlicher Infrastruktur wie ÖV Haltestellen und der Innenstadt von Echterdingen zu gelangen. Von daher ist es logisch, wenn der Eigentümer einen "privat BÜ" verlangt.
Das 3. Gebäude ist ein Wohnhaus.
Von daher dürfte es sich um einen ganz gewöhnlichen Gartenzaun handeln, denn ich glaube kaum, dass Nutztiere in Kühlhallen gelagert werden.
Als Unternehmer hätte ich schon alleine aus Haftunsggründen kein interesse an Fremdpersonen auf meinen Betriebsgelände, vor allem da dort auch Sattelschlepper beladen werden sollen. Daher ist ein Zaun der abkürzungen unterbindet aus meiner Sicht logisch.
Gleichzeitig hätte ich als Anwohner auch ein interesse zu Fuß schnell zu öffentlicher Infrastruktur wie ÖV Haltestellen und der Innenstadt von Echterdingen zu gelangen. Von daher ist es logisch, wenn der Eigentümer einen "privat BÜ" verlangt.