22. 08. 2021, 20:17
(22. 08. 2021, 09:59)AlexB2507 schrieb: Hallo Snowtrain,
Ich mag deine Bildberichte ja sehr aber kann man dich bitte mal zu einer Infoveranstaltung zum Thema Urheberrecht bei Architekten schicken, deine Kommentare können dann nur besser werden. Die Halltestelle Staatsgalerie anzumalen würde ihre Architektur, die sehr auf der Form beruht zerstören. Des weiteren wäre sie ohne Zustimmung von Herrn Ingenhoven nicht erlaubt und dieser könnte wenn etwas gegen seinen Willen verändert wurde klagen, siehe wie GMP das am Berliner HBF mit der decke im UG gemacht haben.
VG Alex
Hallo Alex,
genau das ist völlig absurd. Wenn ich mir etwas kaufe bzw. anfertigen lasse - und dafür bezahle - dann kann ich damit machen was ich will. Auch gleich wieder kaputtmachen wenn mich das anmacht. In dem Fall hier wurde der Architekt bestimmt fürstlich entlohnt für seine Tätigkeiten an der Haltestelle. Damit ist meiner Meinung nach die Sache erledigt. Das Ganze gehört nun der DB bzw. der SSB und sie kann - nach meinem Rechtsverständnis - mit ihrem Eigentum machen was sie möchte. Anmalen lassen, eine Wandverkleidung hinsetzen oder auch - wenn sie will - sofort wieder abreißen lassen. Gesetze die dem Architekten außer seiner Bezahlung sonst noch weitergehende Rechte zugestehen sind völlig überzogen und meiner Meinung nach absolut unangebracht. Was mir gehört kann ich beliebig bearbeiten (sofern kein anderer dabei zu Schaden kommt logischerweise).
Stephan