24. 11. 2019, 17:21
Hallo zusammen,
als jemand, der sich einbildet, von Berufswegen mit dem Thema relativ gut vertraut zu sein, kann ich mich einerseits Peter K und andererseits dem Automan nur anschließen, möchte allerdings auch noch etwas ergänzen: Die Tatsache, dass die ökologische Wertigkeit höher als bei einem gewöhnlichen Rasengleis ist, führt auch dazu, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die außerhalb des Gleiskörpers für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Biotope notwendig sind, kleiner ausfallen können. Bei einem Vorhaben wie der Stadtbahn, die ein so genanntes Gemeinnütziges Vorhaben im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetztes ist, gilt ein Minimierungsgebot. Das heißt, man darf nicht mehr als notwendig in schützenwerte Belange Dritter und in Schutzgüter eingreifen (wobei dies nicht punktuell, sondern übers gesamte Projekt gesehen zu verstehen ist). Insofern mag das Magerwiesengleis dem einen oder der anderen nicht gefallen, es ist aber kaum zu begründen, warum man darauf verzichten sollte, zu gunsten eines Gleises, das zu höherem Ausgleichsbedarf außerhalb der Trasse führt. Wer dies anders sieht, dem empfehle ich mal einen Austausch mit den Vertretern der örtlichen Landwirtschaft in der Frage, ob man nicht lieber ein Rasengleis mit blühenden Blumen anlegen könnte und stattdessen einen Acker mehr in eine Blühbrache umwandeln. Ich wage ausnahmsweise eine Prognose über den Ausgang des Gesprächs... ;-) . Davon abgesehen würde mehr Ausgleich außerhalb zu höherem Finanzbedarf im Projekt führen, letztlich zum Verbrauch von mehr Steuergeldern. Auch dies ist im Sinne des Minimierungsgebots zu vermeiden.
Viele Grüße
BW 76.
P.S. Auch von mir den herzlichsten Dank für die tolle Bilderschau, ganz großartige Dokumentation des Baugeschehens!
als jemand, der sich einbildet, von Berufswegen mit dem Thema relativ gut vertraut zu sein, kann ich mich einerseits Peter K und andererseits dem Automan nur anschließen, möchte allerdings auch noch etwas ergänzen: Die Tatsache, dass die ökologische Wertigkeit höher als bei einem gewöhnlichen Rasengleis ist, führt auch dazu, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die außerhalb des Gleiskörpers für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Biotope notwendig sind, kleiner ausfallen können. Bei einem Vorhaben wie der Stadtbahn, die ein so genanntes Gemeinnütziges Vorhaben im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetztes ist, gilt ein Minimierungsgebot. Das heißt, man darf nicht mehr als notwendig in schützenwerte Belange Dritter und in Schutzgüter eingreifen (wobei dies nicht punktuell, sondern übers gesamte Projekt gesehen zu verstehen ist). Insofern mag das Magerwiesengleis dem einen oder der anderen nicht gefallen, es ist aber kaum zu begründen, warum man darauf verzichten sollte, zu gunsten eines Gleises, das zu höherem Ausgleichsbedarf außerhalb der Trasse führt. Wer dies anders sieht, dem empfehle ich mal einen Austausch mit den Vertretern der örtlichen Landwirtschaft in der Frage, ob man nicht lieber ein Rasengleis mit blühenden Blumen anlegen könnte und stattdessen einen Acker mehr in eine Blühbrache umwandeln. Ich wage ausnahmsweise eine Prognose über den Ausgang des Gesprächs... ;-) . Davon abgesehen würde mehr Ausgleich außerhalb zu höherem Finanzbedarf im Projekt führen, letztlich zum Verbrauch von mehr Steuergeldern. Auch dies ist im Sinne des Minimierungsgebots zu vermeiden.
Viele Grüße
BW 76.
P.S. Auch von mir den herzlichsten Dank für die tolle Bilderschau, ganz großartige Dokumentation des Baugeschehens!