(13. 09. 2013, 09:28)hopperpl schrieb: Ich mag da zwar völlig daneben liegen, aber sobald die Fördermittel bewilligt sind und das Bauvorhaben physisch begonnen hat, wird der Zuschuss bezahlt. Egal, ob die letzten Arbeitsschritte noch im Januar 2020 durchgeführt werden müssen. Schließlich kommt das Geld ja aus einem Fördertopf. Daraus ergibt sich für mich, dass sobald die Planfeststellung durch ist und der Baubeginn stattgefunden hat, es zur kompletten Auszahlung der Fördermittel kommt.
Zunächst mal gilt die Regel: bis Ende 2019 müssen alle mit Fördermitteln gestützten Verkehrsbauten gebaut und abgerechnet sein. Für rechtzeitig begonnene Vorhaben, die in Zeitverzug geraten, bürgt das Land BW mit einer Landesbürgschaft.
Edit: hier noch eine Nachmeldung, die nun einige der vorher angesprochenen Punkte näher beleuchtet:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...51885.html