19. 01. 2023, 10:26
Bei wieviel Prozent der Bevölkerung diese oder eine andere Verbindung bzw. Linie im ÖPNV "bekannt" ist oder nicht, ist völlig unerheblich.
Mit dem gleichen Argument könnte man z. B. die Linie 50 längst einstellen.
Es besteht Bedienungspflicht.
Mit dem gleichen Argument könnte man z. B. die Linie 50 längst einstellen.
Es besteht Bedienungspflicht.
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34