19. 01. 2023, 08:56
(17. 01. 2023, 16:42)dt8.de schrieb:(16. 01. 2023, 20:06)Sebastian590 schrieb: Ich weiß halt nicht in wie weit die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.
Interessant wäre es wirklich.
Ich denke, wenn man über die Ersatzweg die übliche Verspätung, ab der die Erstattungen fällig werden, erhält, dann bekommt man etwas. Also gar nicht, weil die Ersatzwege nicht mehr als 60 Minute länger sein dürften.
Interessanter wird es, wenn jemand mit einer reinen DB-Fahrkarte kommt, welche in den "innerstädtischen Linien" nicht gültig ist. Die Anzahl davon betroffener Fahrgäste dürfte aber auch bei Null liegen.
Unangenehm ist es für alle Fahrgäste, die sich morgens und nachmittags von Ludwigsburg in Ri. Untertürkheim (und in Gegenrichtung) bewegen. Allerdings ist der Ersatzweg (S-Bahn bis HBF und Umstieg in die S1) nur bedingt länger. Rechnet man noch die bessere Taktung mit ein (15 statt 60-Min-Takt) so kommt man u.U. per S-Bahn schneller an, als mit der Schusterbahn, da man flexibler untewegs ist.
Das Problem liegt bei der (Nicht)bedienung der Zwischenhalte. Im schlimmsten Fall haben potenzielle Fahrgäste zwischen Zazenhausen und Ebitzweg das grösste Problem, da der Umweg dreimal Umsteigen beinhaltet (53 bis Zuffenhausen, S-Bahn bis HBF, Umstieg Ri. Nürnberger Str. und folgend Fussweg). Auch die Fahrgäste aus Münster (Hallschlag) müssen ersteinmal in den Bus 56, und dann an der Rosensteinbrücke in die U13.
Als Gegenargument würde der VVS angeben, dass solche Zwischenfahrten nur eine sehr kleine Zahl ausmachen und ohnehin kaum gefragt seien, sonst würde man die Linie RB11 den ganzen Tag fahren lassen. Ehrlich gesagt, wenn man eine zufällige Umfrage unter Fahrgästen aus Münster, Kienbachviertel und S-Rot machen würde, dann wette ich dass zu 95% die Schusterbahn völlig unbekannt ist.