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Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien
#11
(26. 12. 2012, 10:44)botnanger tunnel schrieb: Doch. Dafür muss die SSB Sondergenehmigungen einholen, z.B. auch für alle nicht beschrankten Straßenkreuzungen.

Ein Andreaskreuz reicht, damit es keine Teilnahme am Straßenverkehr ist.

Außerdem hast Du Remseck - Mineralbäder für U11-Ausrücker vergessen.
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#12
(26. 12. 2012, 11:46)Gleis22 schrieb: Interessant. Allerdings handelt es sich bei den Sondergenehmigungen, die Du genannt hast, aber nicht um den Regelbetrieb. Damit dürfte ein dauerhafter Einsatz vermutlich nicht machbar sein.

Die Sondergenehmigung ist für den Regelbetrieb. Sonst könnten die U6 und U7 ja auch nicht Das Stück auf der Hohenheimer Straße befahren.

Eine Doppeltraktion DT8 (4-9) ist übrigens 77,6 m lang (Einzelwagen 38,8 m). Bei den DT8.10/11 kenne ich die Länge nicht, weil ich nicht weiß, um wieviel die ausgeklappte Kupplung das Fahrzeug verlängert ;-)
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#13
(26. 12. 2012, 22:16)dt8.de schrieb: Außerdem hast Du Remseck - Mineralbäder für U11-Ausrücker vergessen.

Oh nein, steinigt mich ;-)

Außerdem vermute ich, dass auch für die Strecke nach Plieningen (naja, ich gebe zu, sehr viele BÜs ;-)) eine Genehmigung vorliegt, hier sieht man relativ häufig DoTras.
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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#14
Die SSB besitzt seit einführung der Stadtbahn eine Allgemeine Genehmigung Züge mit einer Gesamtlänge von 80 Metern zu fahren! Da ist es völlig egal ob das Planleistungen sind oder nicht und es ist auch egal in welchem Bereich die SSB diese Genehmigung nutzt, da diese im gesamten Netz und auch anderweitig uneingeschrängt gültig ist!

@DT8.de: Wäre die Genehmigung nur für den Regelbetrieb dürfte die Fahrschule keine Vollzugfahrten machen und abschleppen dürften wir dann auch nicht mit einem DT 8 sondern nur mit der Lok.
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#15
De jure sind ja echte U-Bahnen wie in Berlin, Hamburg, München und Nürnberg auch Straßenbahnen, für die die BoStrab gilt.

Bei den Voll-U-Bahnen, die überhaupt keine niveaugleichen Straßenkreuzungen haben, sind ja die Fahrzeuge nicht nur knapp länger als 75m, sondern eher so lang wie eine Dreifachtraktion mit DT8 oder gar mehr.

Ist damit eine Sondergenehmigung die einzige Existenzgrundlage einer U-Bahn?
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#16
Also im Berg und Tal war auch nur die Rede von einem 7,5 Min-Takt die rede. Wobei ich die 60m-Züge nicht so toll finde!
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#17
(27. 12. 2012, 20:41)GoaSkin schrieb: De jure sind ja echte U-Bahnen wie in Berlin, Hamburg, München und Nürnberg auch Straßenbahnen, für die die BoStrab gilt.

Bei den Voll-U-Bahnen, die überhaupt keine niveaugleichen Straßenkreuzungen haben, sind ja die Fahrzeuge nicht nur knapp länger als 75m, sondern eher so lang wie eine Dreifachtraktion mit DT8 oder gar mehr.

Ist damit eine Sondergenehmigung die einzige Existenzgrundlage einer U-Bahn?
Nein, die 75-Meter-Regel gilt ja nur bei Teilnahme am Straßenverkehr, siehe §55 BOStrab.
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#18
(27. 12. 2012, 04:31)Kehranlage schrieb: @DT8.de: Wäre die Genehmigung nur für den Regelbetrieb dürfte die Fahrschule keine Vollzugfahrten machen und abschleppen dürften wir dann auch nicht mit einem DT 8 sondern nur mit der Lok.

Da hast Du mich falsch verstanden ("nur" habe ich nirgendwo geschrieben). Das ist im Zusammenhang damit zu verstehen, was ich darüber zitiert hatte. Da war die Behauptung, daß die Sondergenehmigung nicht für den Regelbetrieb sei ...
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#19
(26. 12. 2012, 21:07)Alt-Schmöckwitz schrieb: Eher schon Kurzläufer, z.B. Heslach-Cannstatt, auf diesem Abschnitt somit alle 5 Minuten
Ich glaube nicht, daß Kurzläufer Heslach-BC die richtige Lösung wären. Dort verkehren mehrere Linien sowieso parallel. Allerdings wären auf den Abschnitten BC-Fellbach, BC-Neugereut und BC-Pragsattel dringend Verstärkerzüge notwendig. Deshalb bin ich Mo-Fr in der HVZ für zusätzliche Linien Neugereut-BC-Neckarpark (U19) und Fellbach-BC-Zuffenhausen (U16).
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#20
Dann gehen Botnang und Heslach wieder leer aus, obwohl diese Abschnitte es auch nötig hätten.
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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