03. 06. 2023, 22:13
(03. 06. 2023, 20:03)AlexB2507 schrieb: Und ein Verstoß gegen das "Eisenbahnkreuzungsgesetz" bzw. korrekt: Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (KBKrG) §2
Zitat:(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg...E000100312
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.
Nein, weil sowohl die Bedingung "Neu" als auch die Bedingung "Kraftfahrzeugverkehr" fehlt. Das war wohl schon immer der Bahnsteigzugang, den die Person nur "aufgehübscht" hat. Sieht man, wenn man sich die anderen Pressebilder anschaut.
Illegal ist das trotzdem, aber nicht wegen oben zitierten Paragraphen.