03. 06. 2023, 20:03
Und ein Verstoß gegen das "Eisenbahnkreuzungsgesetz" bzw. korrekt: Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (KBKrG) §2
Zitat:(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg...E000100312
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.
Fährt ab auf GT4, DoT4, O307 und co.
Der offizielle SHB-Blog: shb-ev.com
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