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Sicherungssysteme entlang der Bahnstrecken
#2
(31. 01. 2011, 08:36)Weinberg_61er schrieb: Ich frage mich nun, wie eine Strecke die betriebliche Zulassung bekommen kann, wenn es an solch fundamentalen Dingen fehlt.

Bis Streckenhöchstgeschwindigkeit 100 km/h ist das leider zulässig. Das wurde schon oft als Gesetzeslücke bemängelt, jetzt hat die Gesetzeslücke mal "richtig" zugeschlagen.
Lt. DSO soll es an der Stelle auch schon ähnlich abgelaufene Beinahe-Unfälle gegeben haben, ich kann das allerdings nicht nachprüfen.

(31. 01. 2011, 08:36)Weinberg_61er schrieb: Heißt das dann, dass es über keinerlei Sicherungssysteme an den Signalen und der Strecke verfügte?

Ja, die Signale waren (sind) ohne INDUSI/PZB-Magnete.

Diese sollten zwar dieses Jahr nachgerüstet werden, allerdings nur, weil das Land Sachsen-Anhalt die Geschwindigkeit auf 120 km/h erhöhen wollte und die Kosten der Ausrüstung übernahm. Ohne den Wunsch des Landes wäre da von der DB aus wohl noch lange nichts passiert, da die DB die Kosten nicht tragen wollte.

Und das finde ich das Fatale, meiner Meinung nach wäre eine solche Nachrüstung eigenste Aufgabe von DB Netze, und zwar wichtiger als der Bau eines gewissen neuen Bahnhofes.
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RE: Sicherungssysteme entlang der Bahnstrecken - von dt8.de - 31. 01. 2011, 11:35

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