03. 04. 2011, 14:52
(03. 04. 2011, 13:44)FoxMcLoud schrieb:Na und? Soweit ich das Wahlkrecht verstehe, schließt sich das ja nicht aus. Überhangmandate sind schließlich immer Direktmandate, denn gewonnener Wahlkreis ist gewonnener Wahlkreis, und dieser Sitz im Parlament steht der jeweiligen Partei in jedem Fall zu, auch wenn es vom prozentualen Gesamtstimmenanteil her einer zu viel wäre. Deswegen ja Überhang.(03. 04. 2011, 11:36)Freddy0 schrieb: Kleine Korrektur zu meinen Vorrednern, die Grünen haben 2 von 3 Wahlkreisen in Stuttgart gewonnen, das dritte Mandat ist ein Überhangmandat.Sicher?
Sieht für mich für Direktmandat der Grünen in den Wahlkreisen Stuttgart I, II und IV aus
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)