06. 01. 2016, 11:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06. 01. 2016, 12:00 von hopperpl.)
Anmerkung zur Bonuscard: Berechtigte erhalten 50% Erstattung auf das Monatsticket. Das gilt nur für 2 Zonen, sprich 10 und 20. Da man in Stuttgart wohnen muss um die Bonuskarte zu erhalten, sind immer 10 oder 20 enthalten, es ist aber auch möglich in den Randbezirken 20 und 38 zu wählen. Sprich durch den Verzicht auf 10 bekommt man die 38 stattdessen. 31-39 entsprechend. Es ist auch möglich 38 und 48 zu wählen, oder 58 und 68. Mit kratzen am Kopf, was der Antragssteller da plant, oder wie er dort hinkommt.
Bei 3 Zonen ist immer eine Zone enthalten, die nicht zu Stuttgart gehört. Hier kann es auch keine Vergünstigungen geben. Der Zuschuss ist dann mit dem Zuschuss für 2 Zonen gedeckelt.
Auch Erwerbstätige mit Kindern unter der Bemessungsgrenze bekommen 41,50 EUR/Monat erstattet. Beispielsweise Familie, 3 Kinder, Haushaltseinkommen unter 2.470 EUR/Monat. Und ich meine, möge mich jemand korrigieren, ab 5 Kindern ist man für die Bonuscard immer berechtigt. Jeder des Haushalts.
[GESAMT-Einkommen ist Brutto abzüglich pauschal 41%, das sind somit 4190 EUR/Monat Brutto; Gesamteinkommen ist Sie+Er Brutto, Kindergeld und alle weiteren Einkünfte]
Bei 3 Zonen ist immer eine Zone enthalten, die nicht zu Stuttgart gehört. Hier kann es auch keine Vergünstigungen geben. Der Zuschuss ist dann mit dem Zuschuss für 2 Zonen gedeckelt.
Auch Erwerbstätige mit Kindern unter der Bemessungsgrenze bekommen 41,50 EUR/Monat erstattet. Beispielsweise Familie, 3 Kinder, Haushaltseinkommen unter 2.470 EUR/Monat. Und ich meine, möge mich jemand korrigieren, ab 5 Kindern ist man für die Bonuscard immer berechtigt. Jeder des Haushalts.
[GESAMT-Einkommen ist Brutto abzüglich pauschal 41%, das sind somit 4190 EUR/Monat Brutto; Gesamteinkommen ist Sie+Er Brutto, Kindergeld und alle weiteren Einkünfte]