12. 05. 2012, 12:50
(08. 05. 2012, 12:49)dt8.de schrieb: Bislang müssen in Stuttgart keine Verkehre ausgeschrieben werden, da die SSB der Stadt Stuttgart gehört und die SSB nicht außerhalb des Gebietes des Stadt Stuttgart tätig ist (Ausnahme: Verkehre, die noch auf Konzessionen vor Einführung dieser Regelung durchgeführt werden -> 30-er Linien im Filderraum). Dies gilt als Eigenerbringung von Leistungen durch die Stadt Stuttgart und ist nach EU-Recht zulässig.
Sobald die Stadtbahn in Ludwigsburg tatsächlich Realität wird, muß diese entweder von den bedienten Städten/Kreisen selber betrieben werden, oder der Betrieb muß EU-weit ausgeschrieben werden. Eine Direktvergabe an die SSB ist nicht zulässig, da die SSB nicht der Stadt oder dem Kreis Ludwigsburg gehören.
Und ob sich die SSB an einer Ausschreibung beteiligen würde dürfte offen sein, denn auf dem Weg verlöre sie das Privilleg, die Verkehre in Stuttgart ohne Ausschreibung erhalten zu können.
Wie sieht es da mit Gemeinschaftsbetrieben aus? Wenn z.B. der Landkreis Ludwigsburg 20% der Anteile an der SSB übernimmt? Ähnlich wie die BOGESTRA z.B., die ja auch mehreren Kommunen gehört.
Was wäre denn, wenn man die U14 einfach verlängert nach Markgröningen? Dann würde sich ja nichts ändern, schließlich fährt die U14 heute auch schon in den Kreis Ludwigsburg, nur dann eben noch ein Stückchen weiter.
Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.