Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurzstrecke bei Haltestellen ohne Halt
#11
Jetzt möchte ich es aber mal genau wissen, wie sich Kurzstrecke bei Zonenüberschreitung verhält. Beispiel U5 von Vaihinger Straße nach Leinfelden/Frank: durchfahren werden die Zonen 20 und 38, Haltestellenzahl 3. Fahrzeit 4 Minuten. Ist das nun Kurzstrecke, 1 Zone oder 2 Zonen?
Zitieren
#12
Das ist Kurzstrecke. Kurzstreckenticket hat mit der Einteilung der Zonen gar nix zu tun. Das verhält sich übrigens auch so auf der ziemlich langen Strecke vom Bopser hoch bis zur Haltestelle Degerloch Albstraße (U5 / U6) oder sogar die noch weitere Strecke bis nach Sillenbuch. Es gilt nur die Anzahl der passierten Haltestellen (ob mit oder ohne Halt).

Übrigens: Deine Strecke von Vaihinger Straße nach Leinfelden Frank wäre mit einem normalen Ticket eine Fahrkarte für zwei Zonen.

Grüße!
Zitieren
#13
Ich persönlich bin auch für eine "S-Bahn Kurzstrecke", allerdings in etwas modifizierter Form, da die S-Bahnen ja weitere Strecken fahren. Ein Kurzstreckenticket soll in S-Bahnen auch gültig sein, dafür aber nur für eine Haltestelle. So vermeidet man z. B. den Unsinn zwischen Universität und Schwabstraße: Für nur 1 Haltestelle und 4 min Fahrzeit muss man gleich für zwei Zonen zahlen. Oder von Österfeld zur Uni, das sind gerade mal gefühlte 30 Sekunden Fahrzeit und man muss für zwei Euro eine Zone kaufen.
Zitieren
#14
öhm, ja eine eigene Regelung für die S-Bahn, also das System noch ein wenig verkomplizieren.
Back to the Roots : 2.000 Meter Regel, Haltestelle nehmen, Zirkel einstellen und alles was in 2 KM liegt passt mit der Kurzstrecke.
Gut, dann kommt der nächste mit ich habs bei Google Maps ausgemessen, meine Konstellation sind gerade mal 2010 Meter, wenn ich dann vorne in den Zug einsteige und hinten aussteige müßte es doch passen .... etc.

Es gibt halt immer jemanden der relativ knapp an den Grenzen der Kurzstrecke ist. Mir klingelt nur noch in den Ohren als Hr. Dr. Schuster das Aus der Kurzstrecke in der S-Bahn damit begründete das in der Innenstadt die S-Bahn als Straßenbahnerstatz genutzt wir.
Hallo, die S-Bahn wurde als Straßenbahnersatz gebaut, der heutige 44er fährt die alte Straßenbahnstrecke die Rotebühlstraße hoch über den Leipziger Platz zum Westbahnhof.

Warum ein Ticket eines Verkehrsverbundes in einzelnen Bereiches des Verkehrsverbundes nicht gültig ist will mir eigentlich bis heute nicht innen Kopf.
Zitieren
#15
(17. 09. 2010, 23:22)Freddy0 schrieb: öhm, ja eine eigene Regelung für die S-Bahn, also das System noch ein wenig verkomplizieren.
Back to the Roots : 2.000 Meter Regel, Haltestelle nehmen, Zirkel einstellen und alles was in 2 KM liegt passt mit der Kurzstrecke.
Gut, dann kommt der nächste mit ich habs bei Google Maps ausgemessen, meine Konstellation sind gerade mal 2010 Meter, wenn ich dann vorne in den Zug einsteige und hinten aussteige müßte es doch passen .... etc.

Solche Konstellationen gab es bei der alten Kurzstrecke mit 2 km wirklich: da gab es eine Verbindung ab Hauptbahnhof, die konnte man zwar hin fahren, zurück ging aber nicht mit der Kurzstrecke, da (durch andere Lage der Haltestelle?) der Weg scheinbar länger war.
Zitieren
#16
Grundsätzlich ist es doch eine gute Sache. Stadtbahn und Bus, bis zu drei Haltestellen weiter = Kurzstrecke, nicht gültig in S-Bahn und Zug. Zack, aus, einfach zu merken und kostet seit Jahren nur einen Euro.

Grüße!
Zitieren
#17
Ein Kuriosum ist auch z.B. die Strecke Möhringen-Sillenbuch. Werktags mit der U8 (ohne Umsteigen) löst man 1 Zone, am Wochenende, wo die U8 nicht verkehrt, mit Umstieg am Bopser 2 Zonen. Da wird man auf den 70er Bus verwiesen, mit 2mal umsteigen dann.
Zitieren
#18
Noch ein Kuriosum ist, wenn man Glück hat, zahlt man von Affalterbach eine Kurzstrecke nach Winnenden. Wenn man Pech hat werden daraus 6 Zonen Big Grin
Zitieren
#19
Die Frage ist übrigens ganz genau in den Tarifbedingungen geklärt:
Zitat:KurzstreckenTickets gelten unabhängig von der Tarifzonen-Einteilung
bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg. Bei der Ermittlung der Anzahl der maßgeblichen Haltestellenabstände sind alle Haltestellen zu
berücksichtigen, ohne Rücksicht darauf, ob sie bei der betreffenden Fahrt bedient werden oder nicht.

Gruß, Philipp
Zitieren
#20
Zitat:ohne Rücksicht darauf, ob sie bei der betreffenden Fahrt bedient werden oder nicht

Sehr schwammige Formulierung. Die Stadtbahn fährt an Bushaltestellen vorbei, zwischen ihren Halten. Sollen die auch mitzählen? Auch Busse fahren nicht jede Haltstelle auf ihrer Straßenroute ab, weil die nur von anderen Linien bedient werden (einfachstes Beispiel sind Nachtbushaltstellen). Zählen die mit?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste