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Kurzstrecke bei Haltestellen ohne Halt
#41
In der Stuttgarter Zeitung wird ein Problem dadurch aufgezeigt, dass die Kurzstrecke nur ohne Umsteigen gilt. Eine Fahrt von der Haltestelle "Stelle" Richtung Sillenbuch kostet während der HVZ weniger, da dann ein Kurzstreckenticket genutzt werden kann, zu anderen Zeiten muss jedoch der normale Fahrpreis gelöst werden.

Aus der Antwort zu diesem Punkt liest sich die Arroganz eines Monopolisten. Der Fahrgast könne 0,13$ pro Fahrtsparen, wenn er ein 4 Fahrten - Ticket oder ein SMS Ticket löse (ein Kurzstreckenticket ist 1 € billiger), oder er könne ja auch laufen und noch mehr sparen.
Motto: Wenn meine Untertanen kein Brot kaufen können, sollen sie eben Fleisch essen.
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#42
Ja und? Ist halt so. Die U8 fährt nicht immer, abends sind Buslinien anders, die U11 fährt, dann Einrücker und Ausrücker... überall sind Kurzstrecken anders.

Lösung U15 in HVZ nach Heumaden einstellen.
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#43
Ja das finde ich auch etwas unverständlich. Der VVS wird wohl kaum Pleite gehen nur weil man die drei Haltestellen auch außerhalb der HVZ fährt. Da würde ich eher mit dem Auto oder Fahrrad fahren. Ich verstehe auch nicht welchen Grund es gibt warum man beim Kurzstreckenticket nicht umsteigen darf. Alles andere als Kundenfreundlich. Dodgy

Und die paar Cent die man per SMS einsparen kann sind ja wohl auch der Witz wenn man sowas als Alternative anbietet.
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#44
(20. 07. 2014, 16:58)mr-it schrieb: Ja das finde ich auch etwas unverständlich. Der VVS wird wohl kaum Pleite gehen nur weil man die drei Haltestellen auch außerhalb der HVZ fährt. Da würde ich eher mit dem Auto oder Fahrrad fahren. Ich verstehe auch nicht welchen Grund es gibt warum man beim Kurzstreckenticket nicht umsteigen darf. Alles andere als Kundenfreundlich. Dodgy

Und die paar Cent die man per SMS einsparen kann sind ja wohl auch der Witz wenn man sowas als Alternative anbietet.

hopperpl meinte nicht, dass das Angebot verstärkt werden soll (den ganzen Tag über), sondern das Angebot komplett zu streichen. Bei solchen Fahrgästen wäre das durchaus nachvollziehbar - wenn der VVS aus dieser "Problematik" Konsequenzen in Richtung Vergünstigung zöge, bliebe mir nichts anderes übrig, als den Kopf zu schütteln.
Übrigens sind es fünf Haltestellen, nicht drei. Die Fahrer würden sich bei Dir bedanken, da die Wendezeit in Heumaden minimal ist (mit kleiner Verspätung meist < 1 min) und die SSB sicher nicht deswegen einen zusätzlichen Kurs einsetzen würde. An der Ruhbank beträgt die Wendezeit 9 (?) Minuten, sehr von Vorteil als Verspätungspuffer und einfach als Pause. Die 1-Minuten-Regelung funktioniert zwei Stunden lang in der HVZ und nicht länger.
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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#45
Nun zum dem Thema ob die U15 bis Heumaden sinn macht kann und wollte ich gar nichts schreiben. Mir ging es eher darum zu wissen warum man beim Kurzstreckenticket kein Umsteigen erlaubt?

Wieso es sind doch 3 Haltestellen? Silberwald, Ruhbank und Stelle???
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#46
(20. 07. 2014, 17:18)mr-it schrieb: Nun zum dem Thema ob die U15 bis Heumaden sinn macht kann und wollte ich gar nichts schreiben. Mir ging es eher darum zu wissen warum man beim Kurzstreckenticket kein Umsteigen erlaubt?

Wieso es sind doch 3 Haltestellen? Silberwald, Ruhbank und Stelle???

Oh, sorry, da haben wir total aneinander vorbei geredet Big Grin
Ich dachte, Du beziehst Deine Antwort auf die SSB ("man fährt…") und die U15. Jetzt ist alles klar Wink
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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#47
Im MVV (also München) darf man bei der Kurzstrecke umsteigen.
Also ist das Argument des VVS, man könne das dann nicht kontrollieren, schlichtweg eine Unverschämtheit!
Mein Vorschlag wäre allerdings, wieder zur alten Regelung zurückzukehren. 2km Entfernung; an jeder Haltestelle hängt aus, wie weit man fahren kann (mit Umsteigen!). Im Internet auch vorab abrufbar, für jede Haltestelle gibt es eine Liste (eine pdf-Datei für alle Haltestellen genügt).
Tram 68 S-Bhf Köpenick - Alt-Schmöckwitz
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#48
Das geht nicht mit den 2 Kilometern: Von mir nach Botnang sind es 1,9 km. Aber ich müss über Stadtmitte (Heslach) fahren, 2 Zonen kaufen. Also kaufe ich dann immer Kurzstrecke, wenn ich in die Innenstadt will.

Dieser Betrug wurde bei Buslinien immer gemacht. Bus fährt als Kreis, in vielen Regionen normal, und man kauft Kurzstrecke zur nahen Haltestelle, die aber die vorletzte auf der Strecke für den Bus ist. Im übertragenen Sinne (es gibt nur die U11) kaufe ich eine Kurzstrecke von Rotebühlplatz nach Berliner Platz und steige Mercedesstraße aus.

Warum braucht es überhaupt eine Kurzstrecke? Beim Taxi zahle ich für 1 km Fahrt deutlich mehr, als für 2 km Fahrt (Preis pro Kilometer). Und jedes Tarifsystem ist unfair, weil immer eine Grenze überschritten wird. Was ist bei einer Entfernung von 2.001 Metern? Warum zahlt z.B. jemand der 150 kg wiegt den gleichen Fahrpreis wie jemand, der 75 kg wiegt?

Es gibt eine Regel, die gilt. Und da darf es praktisch keine Ausnahmen geben. Und wenn die Regeln nicht gut sind, müssen sie geändert werden. Im Ergebnis hat das aber nur zur Folge, dass sich dann andere unfair behandelt fühlen. Und gerade das "Haltestelle mit Liste Haltestellen für Kurzstrecke" wurde abgeschafft, weil es zu kompliziert war. Genau deswegen kam "1, 2, 3 für 1 EUR" (damals ohne S-Bahn).

Ich bin jetzt kein Verfechter der aktuellen Kurzstreckenregelung, aber es muss eine Regel geben und diese muss uneingeschränkt gelten. Und auch niemand wird eine Regelung für Kurzstrecke finden, bei der niemand benachteiligt wird.
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#49
(20. 07. 2014, 17:18)mr-it schrieb: Wieso es sind doch 3 Haltestellen? Silberwald, Ruhbank und Stelle???
Nein, das stimmt schon mit den zwei Haltestellen. Die Einstiegshaltestelle selbst zählt nicht mit, bitte nicht mit der sonst üblichen Zonenregelung ("Start- und Zielzone zählen mit...") verwechseln. Was immer man dem VVS an Unverschämtheiten auch zutrauen mag, aber das war noch nie so.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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#50
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Das geht nicht mit den 2 Kilometern:

Und warum soll das nicht gehen?

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Von mir nach Botnang sind es 1,9 km.

Luftlinie oder Linienweg?

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Aber ich müss über Stadtmitte (Heslach) fahren, 2 Zonen kaufen. Also kaufe ich dann immer Kurzstrecke, wenn ich in die Innenstadt will.

Aha: Luftlinie. Pech gehabt. Die 2 km waren gefahrene Strecke. Die ist in Deinem Beispiel aber größer als 2 km, und da kann jeder Kontrolleur prüfen.
Wenn nämlich dann in Heslach ein Kontrolleur kommt bist Du weiter als 2 km vom Startort weg: Pech gehabt, EBE fällig.

Ganz eindeutig nachprüfbar und kein Betrug möglich. Das kann also kein Argument sein, Umstiege bei der Kurzstrecke nicht zu erlauben.

Ach ja: wenn die Kontrolle erst in Botnang kommt (und Du hättest dorthin womöglich mit dem 91-er unter 2 km fahren können): dann sieht man es noch immer an der Uhrzeit des Fahrscheins. Und wenn nicht: Betrug zwar nicht aufgeflogen, hat Dir aber auch nichts gebracht außer der längeren Fahrzeit, denn Du bis ja "nur" in Botnang, aber nicht in der Innenstadt.

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Dieser Betrug wurde bei Buslinien immer gemacht. Bus fährt als Kreis, in vielen Regionen normal, und man kauft Kurzstrecke zur nahen Haltestelle, die aber die vorletzte auf der Strecke für den Bus ist. Im übertragenen Sinne (es gibt nur die U11) kaufe ich eine Kurzstrecke von Rotebühlplatz nach Berliner Platz und steige Mercedesstraße aus.

Und Du meinst, das wäre bei der alten 2-km-Regelung mit Umstieg möglich gewesen? Da liegst Du aber falsch.

Ich kann auch heute keinen 4-Zonen-Fahrschein lösen und mit dem legal vom Hbf über Renningen nach Böblingen fahren. Auch wenn er vom Hbf nach Böblingen gültig wäre. Da stellt sich keine Diskussion und jeder Fahrgast würde damit ab Renningen einen 40-er ausgestellt bekommen.

Bei der alten 2-km-Kurzstrecke mit Umstieg war das genauso, wo ist also das Problem?

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Warum braucht es überhaupt eine Kurzstrecke? Beim Taxi zahle ich für 1 km Fahrt deutlich mehr, als für 2 km Fahrt (Preis pro Kilometer).

Weil man damit Mehreinnahmen von denjenigen generiert, die die Strecke sonst zu Fuß gelaufen wären. Daher auch die ursprüngliche 2-km-Grenze, weil das gerade noch so das ist, was man zu Fuß macht.
Oder hast Du gedacht, der VVS hätte den Kurzstreckentarif aus Nächstenliebe eingeführt? Das gab es nur, weil es in Summe zu Mehreinnahmen geführt hat.

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Und jedes Tarifsystem ist unfair, weil immer eine Grenze überschritten wird. Was ist bei einer Entfernung von 2.001 Metern? Warum zahlt z.B. jemand der 150 kg wiegt den gleichen Fahrpreis wie jemand, der 75 kg wiegt?
Es gibt eine Regel, die gilt.

Und? Ich kann mich nicht erinnern, in dem Artikel gelesen zu haben, daß die Person einen 40-er erhalten hat, weil sie sich nicht an die Regel gehalten hat.

Sondern sie hat die Regel zur Diskussion gestellt. Das ist nichts verbotenes.

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Und da darf es praktisch keine Ausnahmen geben.

Dafür gibt es im Tarif aber verdammt viele Ausnahmen. Gerade für die VVS-Kurzstrecke ist eine ziemlich lange Liste von Ausnahmen definiert, wo die Kurzstrecke eben nicht gilt, obwohl sie laut Regel gelten würde. Dann müsste diese Liste auch gestrichen werden - es darf ja keine Ausnahmen geben. Oder darf es Ausnahmen nur geben, wenn sie zugunsten des VVS sind?
Selbst ich kenne nicht alles, ich war kürzlich erstaunt, daß das (ok, kein VVS) BW-Ticket z.B. auch ab 8:22h gelten kann, und nicht erst ab 9:00h. Das war aber extrem versteckt und auf normalen Wegen kaum zu finden.

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Und wenn die Regeln nicht gut sind, müssen sie geändert werden.

Na also. Und nichts anderes will derjenige versuchen zu erreichen.

(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Ich bin jetzt kein Verfechter der aktuellen Kurzstreckenregelung, aber es muss eine Regel geben und diese muss uneingeschränkt gelten. Und auch niemand wird eine Regelung für Kurzstrecke finden, bei der niemand benachteiligt wird.

Richtig. Ich habe auch mit der alten und der neuen Regelung so meine Probleme. Es kann nämlich nicht sein, daß eine Fahrt zu unterschiedlichen Zeiten(*) unterschiedlich kostet (neue Regelung) oder Hin- und Rückfahrt unterschiedlich kosten (gab es bei der alten Regelung).
(*) Einschränkung: natürlich darf es tariflich unterschiedliche Zeiten geben. Aber nicht fahrplanabhängige. Hier ist es sogar so, daß der HVZ-Fahrpreis günstiger ist - nicht gerade optimal.

Der Fahrpreis muß von der Fahrstrecke und ggf. Tageszeit (z.B. 9:00h-15:00h günstiger) abhängen. Aber nicht davon, ob es gerade eine Fahrverbindung gibt oder nicht.

Derzeit dürfte nämlich folgendes Spielchen möglich sein: ich kaufe morgens um 10:00 Uhr eine Kurzstrecke am Silberwald und fahre dann um mit der ersten U15 um ca. 15:00 Uhr. Formal wäre das zulässig: die Kurzstrecke ist nicht auf 2 Stunden beschränkt, sondern nur zum sofortigen Fahrtantritt ohne Unterbrechung. Nur der war für die gewünschte Relation erst 5 Stunden nach lösen möglich.
Das gibt zwar sicher vom Kontrolleur einen EBE, aber der würde vom Gericht ebenso sicher wieder aufgehoben werden, weil das den genauen Wortlaut des Tarifes nimmt.

Das Mißbrauchspotential hier dürfte um einiges höher sein als das bei einer 2-km-Regelung mit Umsteigeerlaubnis.

Wie gesagt, ich will auch nicht die alte 2-km-Regelung zurück, die hatte auch ihre Tücken. Aber 3 Haltestellen mit Umsteigen wäre sicher kein Beinbruch.
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