19. 11. 2011, 18:09
(19. 11. 2011, 11:36)Jack Lanthyer schrieb: Wäre das Quorum erfüllt, um das S21-Kündigungsgesetz in den Landtag einbringen zu können?
Das Gesetz muss nicht mehr in den Landtag eingebracht werden.
In Baden-Württemberg können Gesetze entweder vom Landtag oder per Volksabstimmung beschlossen werden. Beides ist nicht nötig, nur eines davon.
Wenn das Volk das Gesetz annimmt, ist es beschlossen, der Landtag muss nicht mehr zustimmen, es muss lediglich vom Ministerpräsidenten ausgefertigt werden.
Sollte das Gesetz allerdings unecht am Quorum scheitern, also zwar die Mehrheit der Abstimmenden, aber nicht 1/3 der Stimmberechtigten erhalten, kann es natürlich jederzeit neu in den Landtag eingebracht und dort verabschiedet werden.
Viele Grüße
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.