19. 02. 2008, 20:00
Andy0711 schrieb:eine U-Bahn darf breiter als 2,65 m sein - ob sie es muss weiß ich nun auch wieder nicht...
Muss sie nicht, sonst wäre das Berliner Kleinprofilnetz dieser Definition nach keine U-Bahn, da das Kleinprofilnetz nur 2,3 Meter Wagenbreite hat.
MfG
henchen2410