19. 02. 2008, 17:56
Dr' Fuffzehner schrieb:www.u-bahn-mit-blinker.de
Nochmal zur Definition!
Das ist so nicht richtig, die Stromschiene hat darin nichts zu suchen = ist keine Bedingung. Das U steht für unabhängig und das ist der Punkt.* Ich weiß nicht genau, ob Kreuzungen mit dem Straßenverkehr zugelassen sind (U3/U8), aber ein gemeinsamer Verkehr auf der Straße nicht, d.h. eine U-Bahn darf breiter als 2,65 m sein - ob sie es muss weiß ich nun auch wieder nicht...
* Ob es ursprünglich für unterirdisch stand, weiß ich nicht; meine aber aus meiner Verkehrswesen-Nebenfach-Zeit an der Uni gehört zu haben, dass es immer schon für "unabhängigen Fahrweg" stand und nur viele Leute auf die (naheliegende) Idee gekommen seien, es stehe für "Untergrund".