31. 08. 2010, 19:54
Keine Fahrzeugänderung bei U13 oder U14 heute. Also sag ich mal nein.
---
Mal zur Weichenstörung, die hab ich mir heute mal angesehen. Die kann von Hand umgestellt werden, so wie ich das schon vermutet hatte. Warum hat denn der Stadtbahnfahrer nicht selbst agiert? Und die Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.
---
Mal zur Weichenstörung, die hab ich mir heute mal angesehen. Die kann von Hand umgestellt werden, so wie ich das schon vermutet hatte. Warum hat denn der Stadtbahnfahrer nicht selbst agiert? Und die Betriebssicherungswagen mit Sondersignal haben NIE Sonderrechte. Niemals. Sie dürfen zwar wenn Menschenleben in Gefahr sind mit Blaulicht fahren, müssen sich aber weiterhin an die Verkehrsregeln halten. Insbesondere rote Ampeln. Da gibt's eine hochkomplexe Rechtssprechung.