30. 05. 2010, 13:23
Hi,
Hast du dafür eventuell sogar Belege? Gibt es in der StVO entsprechende Paragraphen, die genau das regeln würden?
Grüße!
Zitat:Meiner Meinung nach gilt für Stadtbahnen bei Sichtfahrt und Straßenbenutzung die StVO. Damit hätte die U13 nicht auf den Augsburger Platz fahren dürfen, solange noch eine andere Stadtbahn auf dem selben Gleis wartet und die Stadtbahn selbst den Kreuzungsbereich blockieren würde.
Hast du dafür eventuell sogar Belege? Gibt es in der StVO entsprechende Paragraphen, die genau das regeln würden?
Grüße!