30. 04. 2010, 16:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30. 04. 2010, 16:43 von Sollwertgeber.)
So liebe Freunde.. Habe mich jetzt bei der SSB AG erkundigt! Tatsache ist, dass laut §49BOStrab bei "Fahren auf Sicht" auf einem eigenen Bahnkörper nicht schneller als 70km/h gefahren werden darf.
Tatsache ist, dass selbst ich schon mit über 70km/h in einem DT8 dort hochgefahren bin, ich werde also wissen von was ich hier rede.
Tatsache ist, dass sich kein Fahrer, ja nicht mal die Fahrschule an diese Richtlinie hält.
Und mal abgesehen davon, nicht nur auf diesem Teil in Stuttgart gibt es keine Zugsicherungsanlage und in anderen Gebieten wird schneller als 70km/h gefahren. Was soll also diese sinnlose Diskusion? Es geht hier doch darum, dass die "freien Wähler" dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung haben wollen...!
Tatsache ist, dass selbst ich schon mit über 70km/h in einem DT8 dort hochgefahren bin, ich werde also wissen von was ich hier rede.
Tatsache ist, dass sich kein Fahrer, ja nicht mal die Fahrschule an diese Richtlinie hält.
Und mal abgesehen davon, nicht nur auf diesem Teil in Stuttgart gibt es keine Zugsicherungsanlage und in anderen Gebieten wird schneller als 70km/h gefahren. Was soll also diese sinnlose Diskusion? Es geht hier doch darum, dass die "freien Wähler" dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung haben wollen...!
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