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Kinderwagenverbot auf Rolltreppen
#1
A guats Neus miteinandr!

Ab heute dürfen laut EU Verordnung keine Kinderwägen mehr auf Rolltreppen. Die SSB stellt Schilder auf die das Verbieten, nun denke ich das die Schilder die kleinen Piktogramme an den Rolltreppen sind oder vielleicht auch etwas größere aber das wird doch keinen Jucken, oder? (wenn sies überhaupt wahrnehmen)

Und was macht man wenn man trotzdem auf die Rolltreppe geht? Ist das dann Gesetzeswiedrig und was droht dne Nutzern dann?

Grüße!
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#2
Den Nutzern droht sicherlich keine direkte Strafe, sie verlieren halt den Versicherungsschutz wenn was passiert. Ich denke die SSB sichert sich durch das Aufstellen der Schilder ab, ist rechtlich wohl so zu bewerten wie die Schilder "Dieser Weg wird bei Schnee und Eis nicht gestreut".

Inwieweit ein Schild mit Haftungsausschluss rechtlich tatsächlich relevant ist weiß ich nicht, aber hier im Forum gibt's sicherlich User die juristisch mehr bewandert sind als ich. Aber dass die SSB Kontrolleure an den Rolltreppen platziert, und wenn jemand mit Kinderwagen auf die Rolltreppe geht dann kostet's 40 Euro, ich denke das können wir ausschließen.
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#3
Die EU fabriziert zu 95% nur geistigen Dünnpfiff. Fängt an bei den europaweiten Ausschreibungen und hört auf bei irgerndwelchen Kinderwagenverboten auf Rolltreppen und Verbot für mehr als die angegebene Anzahl an Rollstühlen zu befördern in Bussen...
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#4
Und das nicht ohne Grund.

1. Kinderwagenbeförderung auf der Rolltreppe stellt sowohl für die Eltern mit einem Kind, als auch für die auf der Rolltreppe befindliche Passanten eine Gefahr dar, was wenn eine Mutter/ein Vater das Gleichgewicht verliert und den Halt verliert, dann könnten sie möglicherweise den Kinderwagen loslassen, um sich am Handlauf einen Halt zu verschaffen, um nicht in der Rolltreppe runterzustürzen und verletzen die Passanten. Oder im schlimmeren Fall, falls jemand an der Rolltreppe eine Notbremse zieht... und, und...

2. Die Begrenzte Anzahl an Rollühle in den Bussen ist auch nicht unbegründet, der Platz im Einstiegsbereich ist begrenzt, deswegen darf nur ein Rollstuhl höchstens im Bus sein, damit im Gang ausreichend Platz ist, damit die Fahrgäste rasch und ungehindert durchgehen können (das gilt sowohl für den Zustieg, als auch den Ausstieg).

Ach ja - der Zeitungsartikel hat auch gefehlt: Berliner Tagesspiegel
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#5
(01. 01. 2010, 20:13)Ensign Joe schrieb: Die EU fabriziert zu 95% nur geistigen Dünnpfiff. Fängt an bei den europaweiten Ausschreibungen und hört auf bei irgerndwelchen Kinderwagenverboten auf Rolltreppen und Verbot für mehr als die angegebene Anzahl an Rollstühlen zu befördern in Bussen...

(01. 01. 2010, 21:48)Jack Lanthyer schrieb: 2. Die Begrenzte Anzahl an Rollühle in den Bussen ist auch nicht unbegründet, der Platz im Einstiegsbereich ist begrenzt, deswegen darf nur ein Rollstuhl höchstens im Bus sein, damit im Gang ausreichend Platz ist, damit die Fahrgäste rasch und ungehindert durchgehen können (das gilt sowohl für den Zustieg, als auch den Ausstieg).

Und sicherlich auch, weil die Türe (mit Notentriegelung) als Notausgang dient. Daran wird oft nicht gedacht, aber in einem Notfall müssen in einem Bus auch die vorgesehenen Fluchtwege zugänglich sein.
„Bitte beachten Sie: Dies ist ein Eilzug!“
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#6
(01. 01. 2010, 21:48)Jack Lanthyer schrieb: 1. Kinderwagenbeförderung auf der Rolltreppe stellt sowohl für die Eltern mit einem Kind, als auch für die auf der Rolltreppe befindliche Passanten eine Gefahr dar, was wenn eine Mutter/ein Vater das Gleichgewicht verliert und den Halt verliert, dann könnten sie möglicherweise den Kinderwagen loslassen, um sich am Handlauf einen Halt zu verschaffen, um nicht in der Rolltreppe runterzustürzen und verletzen die Passanten. Oder im schlimmeren Fall, falls jemand an der Rolltreppe eine Notbremse zieht... und, und...

Und was passiert wenn die Mutter dann den Kinderwagen dann die Treppe hochzieht weil kein Aufzug vorhanden ist und kein anderer da ist. Da ist die Warscheinlichkeit dass er sausen geht deutlich höher. Deshalb werde ich auf auf diese absolut bescheuerte Regelung pfeiffen (und mich auch weiterhin auch mit Rollis auf die Rolltreppen trauen). Wenn es die EU sogar nicht mal schafft bei Neubauvorhaben verlässliche barrierefreiheit durchzusetzen (Aufzüge sind nicht verlässlich barrierefrei) dann muss man sich nicht wundern wenn Rollis und Kinderwagen auf die Rolltreppen gehen. In München werden sogar E-Rollis von MVG Personal bei ausgefallenen Aufzug auf die Rolltreppen geschickt. Und in Zukunft? Kommen die EU-Abgeordneten und nehmen diese mit ihren Privatautos mit? Wohl eher weniger. Warscheinlich darf man dann gut 1km bis zur nächsten Haltestelle fahren und dort hoffen das die Aufzüge auch funktionieren. Ich persöhnlich werde aufrund dieser SchXXXX jedenfals mehr und mehr zum EU-Gegner. Da sitzen doch echt nur noch Leute die keinen blassen Dunst haben von was sie da eigendlich labern. Aber lieber die Leute schickanieren und sich dann über eine geringe Gebutenrate wundern.

(01. 01. 2010, 21:48)Jack Lanthyer schrieb: 2. Die Begrenzte Anzahl an Rollühle in den Bussen ist auch nicht unbegründet, der Platz im Einstiegsbereich ist begrenzt, deswegen darf nur ein Rollstuhl höchstens im Bus sein, damit im Gang ausreichend Platz ist, damit die Fahrgäste rasch und ungehindert durchgehen können (das gilt sowohl für den Zustieg, als auch den Ausstieg).

So ein Schmarrn. Dann dürfte man auch nur einen Kinderwagen mitnehmen.
Aber darüber gibt es keine Beschränkung. Es ist einfach so das man da mal wieder einfach eine Regel verabschiedet hat und nicht über die Folgen nachgedacht hat. Zudem möchte ich erwähnen das in einen SSB Bus je nach ausführung 3-5 Rollis sicher stehen können (wenn man quer parkt).
Und bevor sich jemand über die "Unsicherheiten" des Querparkens ausspricht möchte ich noch schnell anssprechen dass ich auch Rollifahrer kenne die aufgrund ihrer Behinderung gar nicht rückwärts parken können (da sonst die Fliehkräfte beim bremsen ihren Kopf zu stark nach hinten drücken würden). Aber auch da macht sich der standart Bürokrat keine Gedanken sondern lässt nur dumme Schildchen drucken.


Übrigens:
Das die EU nicht weiß was abgeht passt ja grad ins Bild:
http://www.welt.de/die-welt/politik/arti...reich.html
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#7
(01. 01. 2010, 23:54)glx schrieb:
(01. 01. 2010, 21:48)Jack Lanthyer schrieb: 2. Die Begrenzte Anzahl an Rollühle in den Bussen ist auch nicht unbegründet, der Platz im Einstiegsbereich ist begrenzt, deswegen darf nur ein Rollstuhl höchstens im Bus sein, damit im Gang ausreichend Platz ist, damit die Fahrgäste rasch und ungehindert durchgehen können (das gilt sowohl für den Zustieg, als auch den Ausstieg).

So ein Schmarrn. Dann dürfte man auch nur einen Kinderwagen mitnehmen.
Aber darüber gibt es keine Beschränkung. Es ist einfach so das man da mal wieder einfach eine Regel verabschiedet hat und nicht über die Folgen nachgedacht hat. Zudem möchte ich erwähnen das in einen SSB Bus je nach ausführung 3-5 Rollis sicher stehen können (wenn man quer parkt).
Und bevor sich jemand über die "Unsicherheiten" des Querparkens ausspricht möchte ich noch schnell anssprechen dass ich auch Rollifahrer kenne die aufgrund ihrer Behinderung gar nicht rückwärts parken können (da sonst die Fliehkräfte beim bremsen ihren Kopf zu stark nach hinten drücken würden). Aber auch da macht sich der standart Bürokrat keine Gedanken sondern lässt nur dumme Schildchen drucken.

Ich zitiere die Ergänzung durch JoJo...
(01. 01. 2010, 22:30)JoJo schrieb: Und sicherlich auch, weil die Türe (mit Notentriegelung) als Notausgang dient. Daran wird oft nicht gedacht, aber in einem Notfall müssen in einem Bus auch die vorgesehenen Fluchtwege zugänglich sein.

Eine weitere Ergänzung von mir (betrifft die LVL-Busse - Citaro2 - das sind mir am ehesten bekannteste Busse, da ich genau täglich mit denen zur Arbeit fahre): Befindet sich das 1. Rollstuhl am Platz, kann man mit dem 2. Rollstuhl nur langsam am freien (engen Platz) neben dem 1. Rollstuhl reinfahren, an einen schnellen Flucht aus einem brennenden Bus ist also nicht zu denken...

Was das Rückwärtsparken angeht: Hat das Rollstuhl keine Kopfstütze, damit es einem Behinderten des Kopfes im Falle eines Kraftes durch Bremsen abstützen kann!?
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#8
(02. 01. 2010, 00:14)Jack Lanthyer schrieb: Ich zitiere die Ergänzung durch JoJo...
(01. 01. 2010, 22:30)JoJo schrieb: Und sicherlich auch, weil die Türe (mit Notentriegelung) als Notausgang dient. Daran wird oft nicht gedacht, aber in einem Notfall müssen in einem Bus auch die vorgesehenen Fluchtwege zugänglich sein.

Eine weitere Ergänzung von mir (betrifft die LVL-Busse - Citaro2 - das sind mir am ehesten bekannteste Busse, da ich genau täglich mit denen zur Arbeit fahre): Befindet sich das 1. Rollstuhl am Platz, kann man mit dem 2. Rollstuhl nur langsam am freien (engen Platz) neben dem 1. Rollstuhl reinfahren, an einen schnellen Flucht aus einem brennenden Bus ist also nicht zu denken...

ich sage nochmal: Das Problem hast du auch bei Kinderwagen. Und du glaubst gar nicht wie schnell ein Rolli aus den Bus raus ist, schneller als so manch Oma oder Blinder, denen man also konsequenterweiße auch die Mitfahrt verweigern müsste, was ich übrigens der EU grad noch zutrauen würde (sowie so Scherze wie etwa eine Helmpflicht im Bus).

(02. 01. 2010, 00:14)Jack Lanthyer schrieb: Was das Rückwärtsparken angeht: Hat das Rollstuhl keine Kopfstütze, damit es einem Behinderten des Kopfes im Falle eines Kraftes durch Bremsen abstützen kann!?

Geht im speziellen Fall nicht.
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#9
Bei der Gelegenheit mache ich im Ludwigsburger Bus ein Foto davon (aber nur an der Endhaltestelle).
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#10
(01. 01. 2010, 20:13)Ensign Joe schrieb: Die EU fabriziert zu 95% nur geistigen Dünnpfiff. Fängt an bei den europaweiten Ausschreibungen und hört auf bei irgerndwelchen Kinderwagenverboten auf Rolltreppen und Verbot für mehr als die angegebene Anzahl an Rollstühlen zu befördern in Bussen...

Tja, und genau da sind wir wieder einmal an dem von mir in einem anderen Tread angesprochenen Punkt. Jeder Müll wird auf die EU geschoben - ist ja so eine schöne Begründung zu sagen "da kann man nichts machen, kommt von der EU".
Da bei kommt das *so* gar nicht von der EU. Die neue EU-Norm verlangt das nur für ab dem 1.1.2010 neu in Betrieb genommene Rolltreppen, nicht für bereits bestehende Rolltreppen.

Im übrigen ist das nur eine Norm (EN 115), und wie ich inzwischen gelernt habe, muß die nicht einmal umgesetzt werden.

Aber Hauptsache hier wieder Mist fabriziert. Auf einer Rolltreppe ist man mit Kinderwagen bestimmt sicherer als auf der Treppe daneben. Ich warte mal gespannt auf die erste Klage nach einem Unfall auf der Treppe, weil man die Rolltreppe nicht benutzen darf.

Und ich würde mich - würde es mich betreffen - genau deshalb nicht daran halten. Abgesehen, das ist nur eine Norm. Bei einen Verstoß dagegen kann man nicht bestraft werden.
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