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Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr
#1
Hauptverhandlung: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5,
Do. 17.12.2009, 13.20 Uhr, Saal 104

ZEUGEN-AUFRUF
Belohnung bis
500,00 Euro

Im vergangenen Jahr, am 14. / 15.11.2008, in der Nacht auf Samstag, gegen 23.00 Uhr, bin ich (ca. 180 cm, mittleres Alter,
dunkelblond, im blauen Wintermantel, dunkelbraune Schuhe) nach einem Kinobesuch mit meiner Ehefrau in der Stadtbahn U7 Richtung Killesberg, Stadtbahn-Haltestelle „Türlenstraße“, in eine Fahrkartenkontrolle mit massivem Polizeiaufgebot geraten
- so genannt SSB-Vollkontrolle. Meine verwaschene Mehrfahrtenkarte konnte ich zuvor nicht entwerten. In der Stadtbahn-Haltestelle „Türlenstraße“ (obere Ebene, Rolltreppen-Ende) wurde ich u. a. nach meiner Beschwerde über diese Art von Kontrolle von vier bis fünf Polizeibeamten in Handschellen auf den Rücken „fixiert“, „mit dem Gesicht zur Wand“ gedrückt und danach an der Bus-Haltestelle „Türlenstraße“ „auf den Boden abgelegt“.
Am 16.11.2009 erging gegen mich ein Strafbefehl in Höhe von 3.000,00 Euro (60 Tagessätze) wegen angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung zu deren Nachteil. Gegen diesen Strafbefehl habe ich mit anwaltlicher Hilfe Einspruch erhoben.

Wer hat dieses Geschehen beobachtet, etwaige Fotos oder Videos per Handy gefertigt?

Wer hatte ein ähnliches Erlebnis?

Wer kann generell Aussagen zu den SSB-Vollkontrollen an den Haltestellen „Türlenstraße“, „Charlottenplatz“ / Nachtbus-Haltestelle „Charlottenplatz“ und „Neckartor“ machen.

Tel. 0711 2 84 37 95
Fax 0711 2 84 37 98
E-Mail ssbopfer@yahoo.de
Twitter (Search „SSB-Vollkontrolle)“
ICQ 578646175
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#2
Thread bitte löschen. Wurde bereits in einem anderen gepostet.

Außerdem lässt der Beitrag jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen.

Dem Verfasser möge noch gesagt sein, dass er reichlich spät dran ist mit seiner "Aktion" und dass es eventuell sinnvoller gewesen wäre, sich mit seiner scheinbaren Problematik an die Öffentlichkeit zu wenden, z.B. über die lokale Presse (und wenn es nur ein Leserbrief gewesen wäre).

Grüße!
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#3
Der Verfasser hätte sich besser an einen Rechtsanwalt wenden sollen, der weitere Schritte unternimmt, sofern realistisch.

In den Tunnelbahnhöfen sollte es übrigens mehrere Überwachungskameras geben, die nicht nur der direkten Beobachtung im Monitor dienen, sondern auch alles aufzeichnen. Mit etwas Glück ist die Löschfrist noch nicht abgelaufen; dann kann ein Anwalt Einsicht beantragen.
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#4
Ich glaube, da hätte man direkt nach dem Vorfall sich an einen Anwalt wenden sollen. Und nach einem Jahr wird sich wohl auch niemand mehr finden, der Aufruf kommt ein Jahr zu spät. Und im Ernst, die Polizei wird ja wohl nicht ohne Grund jemand festhalten. Soweit ich weiss, hättest du dich da umgehend informieren müssen, nach einem Jahr wirst du da glaube keinen mehr zur Verantwortung ziehen können ,(falls du "unschuldig" warst)
Viele Grüße aus Möhringen
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#5
Also Ohne Grund hat die Polizeit / Aufsichtsdienst sicher nicht so gehandelt! Und nach über einem Jahr damit zukommen ist ja wohl auch reichlich spät!
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#6
Die Polizei darf grundlos jemanden festnehmen und bis zu 24 Stunden ohne richterlichen Beschluss festhalten. So sieht es das deutsche Gesetz vor. Allerdings gilt für die Polizei zu gleich ein sogenanntes Übermaßverbot, was ihr salopp gesagt verbietet, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht darf nicht wie ein Schwerverbrecher behandelt werden. Dies wäre unverhältnismäßig. So dürfen Telefongespräche nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen abgehört werden, aber nicht um Kiffer oder Schwarzfahrer zu finden. Personenkontrollen dürfen zwar verdachtsunabhängig erfolgen, aber dennoch nur dann erfolgen, wenn das Anliegen eine Kontrolle rechtfertigt. Werden Drogen oder Waffen gesucht, dann ist eine allgemeine Kontrolle an einem Ort gerechtfertigt, an dem es erhebliche Probleme mit Waffen- oder Drogenbesitz gibt. Daß jemand schwarz gefahren ist, stellt allerdings keinen Grund für eine Personenkontrolle dar.

Leider kommt es vor, daß sich die Polizei manchmal nicht an ihre Regeln hält. Im Streitfall gibt es dann leider häufig die passende Ausrede... Ein gutes Beispiel ist dieser umstrittene Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...38,00.html
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#7
(25. 11. 2009, 00:17)GoaSkin schrieb: Die Polizei darf grundlos jemanden festnehmen und bis zu 24 Stunden ohne richterlichen Beschluss festhalten. So sieht es das deutsche Gesetz vor.

Grundlos nicht, das wäre ja noch schöner. Noch leben wir zumindest formal in einen Rechtsstaat.
Eine Festnahme ohne richterlichen Beschluss geht nur bei dringendem Tatverdacht, und zwar bis zum Ablauf des folgenden Tages, also in ungünstigen Fällen bis zu 47 Stunden 59 Minuten.

Allerdings sollte man seine Rechte kennen.

Und ja, ich habe da Erfahrung, ich wurde beim Fotografieren von Straßenbahnen auch schon "hopsgenommen". Allerdings nur einmal, danach danach habe ich mich informiert.
Wichtiger Tipp: auf die Frage "kommen Sie freiwillig mit oder müssen wir Sie festnehmen?" nie freiwillig mitgehen, sonst kann man sich nicht mehr wehren. Man ist ja freiwillig mit ...

Im ursprünglichen Fall allerdings dürfte ja ein Tatverdacht wegen Beförderungserschleichung vorgelegen haben, und wenn man sich dann nicht ausweisen kann ist zumindest eine Personalienfeststellung unumgänglich. Wer dann auch noch unkooperativ ist ...
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#8
Ob sich jemand Beförderugsdienstleistungen erschlichen hat kann man ganz leicht feststellen: Durch eine Fahrkartenkontrolle, die sofort und an Ort und Stelle erledigt werden kann. Und wegen Dingen, die man sofort klären kann ist es nicht notwendig, daß jemand mit zur Wache kommt, da es weder Eigen- oder Fremdgefährdung festzustellen gibt, noch Spuren der Tat verwischt werden können.

Allerdings werden häufig Leute ohne dringenden Tatverdacht festgenommen, sondern auch aus rein präventiven Charakter. Auf Demonstrationen beispielsweise werden manchmal Leute festgenommen, die noch nichts gemacht haben, und dies nur um eventuelle Straftaten zu verhindern. Rechtens muß dies nicht zwangsweise sein, aber gemacht wird es.
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#9
(25. 11. 2009, 08:42)dt8.de schrieb: Im ursprünglichen Fall allerdings dürfte ja ein Tatverdacht wegen Beförderungserschleichung vorgelegen haben, und wenn man sich dann nicht ausweisen kann ist zumindest eine Personalienfeststellung unumgänglich. Wer dann auch noch unkooperativ ist ...

NEIN NEIN!!!! Martin!!! Weißt du was mir mal passiert ist ?!
Eine Person hat meinen Namen bei der Kontrolle angegeben, als die kontrolliert wurde und keine Fahrkarte hatte!
Die Kontrolleure wollen keinen Ausweis sehen, die wollen nur ihren Zettel ausgefüllt bekommen, sonst nix, leider! Da ist nix mit feststellen, ob es sich wirklich um die angegebene Person handelt!

Von mir aus soll jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird (also keine Fahrkarte hat, und sich nicht ausweisen kann), HART zur Verantwortung gezogen werden! Damit meine ich, eine höhere Geldstrafe! Ich würde die Strafe von 40€ auf 1 000€ erhöhen, dann würde es sich auch lohnen, bei jedem Schwarzfahrer einen Polizisten zu rufen, der dann feststellt, um welche Person es sich handelt!
Viele Grüße aus Möhringen
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#10
(25. 11. 2009, 20:46)GoaSkin schrieb: Ob sich jemand Beförderugsdienstleistungen erschlichen hat kann man ganz leicht feststellen: Durch eine Fahrkartenkontrolle, die sofort und an Ort und Stelle erledigt werden kann. Und wegen Dingen, die man sofort klären kann ist es nicht notwendig, daß jemand mit zur Wache kommt, da es weder Eigen- oder Fremdgefährdung festzustellen gibt, noch Spuren der Tat verwischt werden können.

Kleiner Irrtum: wenn die Beförderungserschleichung zweifelsfrei festgestellt wurde, derjenige sich anschließend aber nicht ausweisen will oder kann, dann wird eine Personalienfeststellung erfolgen. Dazu darf derjenige mit zur Wache genommen und festgehalten werden.
Von einer Beförderungserschleichung gehe ich beim OP aus, denn andernfalls hätte er bestimmt erwähnt, im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein.

(25. 11. 2009, 20:46)GoaSkin schrieb: Allerdings werden häufig Leute ohne dringenden Tatverdacht festgenommen, sondern auch aus rein präventiven Charakter. Auf Demonstrationen beispielsweise werden manchmal Leute festgenommen, die noch nichts gemacht haben, und dies nur um eventuelle Straftaten zu verhindern. Rechtens muß dies nicht zwangsweise sein, aber gemacht wird es.

Dem ist leider so, nur in diesem Fall ist davon auszugehen, daß die Maßnahme rechtens war. Zumindest gehe ich solange davon aus, wie der OP nicht die den Annahmen widerspricht.
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