12. 10. 2011, 22:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12. 10. 2011, 22:25 von FoxMcLoud.)
(12. 10. 2011, 18:30)A streetcar named desire schrieb:Soweit ich weiß, regulieren die DB-Automaten sich selbst runter, wenn sie nur noch wenig Wechselgeld haben, indem sie dann auch keine 20er mehr annehmen. Ist sehr ärgerlich, weiß ich selber. Dennoch hat der Fahrgast die Pflicht eines gültigen Fahrscheines, also wenn du auf dem Bahnsteig so etwas bemerkst, dann Geld wechseln, entweder bei Mitreisenden oder in irgendwelchen Kiosken/Supermärkten/etc. Dass man dadurch ggf. seinen geplanten Zug ziehen lassen muss, hält das Gericht für zumutbar (besonders bei S-Bahnen, die ja im Halbstundentakt fahren). Wenn der Automat im Zug ist, dann auch da Geld wechseln lassen, sofern es im Zug möglich ist. Wenn es nicht möglich ist an der nächsten Haltestelle mit Wechselmöglichkeit raus aus dem Zug. Denn wenn du solch eine Station, wo du theoretisch Geld wechseln könntest, einfach überfährst, dann fährst du sogar absichtlich schwarz. Der Fahrgast ist verpflichtet einen gültigen Fahrschein zu haben.(12. 10. 2011, 17:52)FoxMcLoud schrieb: Stell dir mal vor, es würden sich mehrere Kunden einen Fahrschein für 3 EUR kaufen und mit einem 20er bezahlen (was ja noch geht).Bist Du sicher? Also ich meine mich erinnern zu können, dass ich mal an einem DB-Automaten vor genau diesem Problem stand, nämlich dass der Automat bei einem Betrag um die 3EUR keinen 20er genommen hat.
Und falls der Automat echte, eigentlich akzeptierte Scheine oder Münzen doch nicht schlucken will (kommt auch häufig vor), dann auch hier irgendwo Geld wechseln lassen bis es passt. Auch hier gilt: wenn der Automat am Bahnsteig steht, Zug ohne gültiges Ticket nicht betreten, sonst fährt man bewusst und absichtlich schwarz. Wenn der Automat im Zug ist, dann bei solch einem Problem am besten gleich 2-3 Zeugen besorgen, denen du vorführst, dass du mit den eigentlich akzeptierten Geldmitteln nicht bezahlen kannst. Trotzdem gleich an der nächsten Haltestelle mit Geldwechselmöglichkeit raus und Geld wechseln, sofern du es nicht praktischerweise schon in der Bahn bei Mitfahrenden wechseln kannst.
Um es gleich vorweg zu nehmen:
1) Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei völlig verschiedene Dinge. Ich bin mit so mancher Richterentscheidung auch nicht einverstanden.
2) Es gibt natürlich auch noch Sonderfälle, zB haben ja spät abends oder nachts nicht immer die Geschäfte auf, wo man Geld wechseln könnte. Oder es ist niemand im Zug, der dir Geld wechseln könnte. Sowas beziehen die Richter natürlich mit ein.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!