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Ausbau der Schönbuchbahn?
#21
Ich wäre dafür.
Grüße FJK DT 8.S

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#22
Ich nehme diesen Thread mal wieder auf, auch wenn das, was ich schreiben will, nichts mit dem vorherigen Thema zu tun hat - nicht direkt jedenfalls.

Ich war vorhin auf der Schönbuchbahn unterwegs. Auf der Hinfahrt nach Holzgerlingen mit Fahrkarte, auf dem Rückweg... ohne. Nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen. Nun schützt rechtlich gesehen natürlich Unwissen nicht vor Strafe. Wie sieht das denn aus? Ich steige in einen Zug, von dem ich weiß, dass es einen Automaten im Zug gibt. Im Zug bemerke ich, dass ich zwar Bargeld bei mir habe, aber keines, das der Automat akzeptiert. Mit Karte bezahlen geht auch nicht, weil das der Automat nicht anbietet. Ab hier werde ich zum Schwarzfahrer (der Automat ist ja nicht kaputt - er akzeptiert nur meinen zu großen Schein nicht). Ich bin ohne gültigen Fahrausweis eingestiegen und kann mir im Zug auch keine kaufen.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen schonmal gemacht? Konntet ihr euch bei einer Kontrolle irgendwie rechtfertigen? Oder waren dann auch mal 40 Euro fällig?

Um einen Bezug zum Thread herzustellen: Sollte die Schönbuchbahn wirklich ausgebaut werden, wären sicherlich Automaten an den Haltestellen sinnvoll. Natürlich kann ich verstehen, dass es momentan viel wirtschaftlicher ist, in den Zügen einen Automaten mitzuführen als an jeder einzelnen Haltestelle einen hinzustellen.

Grüße!
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#23
Die Haltepunkte hatten bis vor ca. einem Jahr alle jeweils einen Automaten - teilweise stehen noch die Sockel auf denen die Automaten früher montiert waren. Nur waren die Automaten immer wieder Opfer von Vandalismus geworden (offenbar weit öfter als z.B. die Automaten an S-Bahn-Haltestellen), es gab ständig Leserbriefe in der Böblinger Kreiszeitung von unfreiwilligen Schwarzfahrern die wegen kaputter Automaten keine Fahrkarte kaufen konnten, etc. Daraufhin hat man die Automaten ja erst kürzlich in die Fahrzeuge verlegt. Dass man das so schnell wieder rückgängig macht, schließe ich aus.
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#24
(12. 10. 2011, 10:42)Weinberg_61er schrieb: Ich war vorhin auf der Schönbuchbahn unterwegs. Auf der Hinfahrt nach Holzgerlingen mit Fahrkarte, auf dem Rückweg... ohne. Nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen. Nun schützt rechtlich gesehen natürlich Unwissen nicht vor Strafe. Wie sieht das denn aus? Ich steige in einen Zug, von dem ich weiß, dass es einen Automaten im Zug gibt. Im Zug bemerke ich, dass ich zwar Bargeld bei mir habe, aber keines, das der Automat akzeptiert. Mit Karte bezahlen geht auch nicht, weil das der Automat nicht anbietet. Ab hier werde ich zum Schwarzfahrer (der Automat ist ja nicht kaputt - er akzeptiert nur meinen zu großen Schein nicht). Ich bin ohne gültigen Fahrausweis eingestiegen und kann mir im Zug auch keine kaufen.

Hallo,

habe bis Juli 2011 beim Amtsgericht in Stuttgart gearbeitet und kann dir daher aus direkter Quelle sagen, du leider Schwarzfahrer warst. Das Argument "Ich hatte nur große Scheine" (also 50er oder höher) wird vom Verkehrsverbund und vom Gericht leider nicht akzeptiert, da man (besonders wenn man regelmäßiger Bahnfahrer ist) wissen kann und sollte, dass Fahrkartenautomaten keine großen Scheine akzeptieren, da dort das Wechselgeldkontingent begrenzt ist. Daher nehmen die meisten Automaten maximal 20er, sofern du dir nicht ein teureres Ticket als 20 EUR kaufen willst. Dann akzeptiert der Automat (zumindest das Standardteil der DB) auch größere Scheine. Stell dir mal vor, es würden sich mehrere Kunden einen Fahrschein für 3 EUR kaufen und mit einem 20er bezahlen (was ja noch geht). Die meisten Automaten geben das Wechselgeld nur in Münzen aus, irgendwann sind keine Münzen mehr zum Wechselgeld vorhanden. Ebenso halten es die Gerichte für zumutbar, dass du (wenn du keinen Fahrschein aufgrund von großen Scheinen ziehen kannst) bei der nächsten Station wieder aussteigst und dort versuchst, dir das Geld kleiner zu machen, zB an nem Kiosk oder Supermarkt zu wechseln. Das sowas natürlich nicht an jeder Station möglich ist, ist dem Gericht aber auch klar. Wenn du bei einer Kontrolle erwischt wirst und du vorher die Möglichkeit gehabt hättest, an einer Station mit wahrscheinlichem Erfolg beim Geldwechseln auszusteigen, dann kann das Gericht "Selbst schuld" sagen. Sollten dazwischen nur Haltestellen mitten im Nirgendwo sein, dann kann das Gericht auch zu deinen Gunsten entscheiden.

mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#25
(12. 10. 2011, 17:52)FoxMcLoud schrieb: Stell dir mal vor, es würden sich mehrere Kunden einen Fahrschein für 3 EUR kaufen und mit einem 20er bezahlen (was ja noch geht).
Bist Du sicher? Also ich meine mich erinnern zu können, dass ich mal an einem DB-Automaten vor genau diesem Problem stand, nämlich dass der Automat bei einem Betrag um die 3EUR keinen 20er genommen hat.

Ich habe eine Problemlösung gefunden, die scheinbar in solchen Fällen nie gesehen wird, obwohl sie auf der Hand liegt: ich habe in die Gruppe der Mitwartenden höflich gefragt, ob mir jemand den 20er in zwei 10er Wechseln kann. Hat funktioniert, und wird auch in einer halbwegs gut gefüllten Schönbuchbahn klappen.
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#26
Vor ein paar Tagen habe ich versucht, am Vaihinger Bf einem Automaten eine MF-Karte zu entlocken. Das Ding hat allerdings weder meine Zehner noch meine Zwanziger akzeptiert. Und ja, die Scheine waren echt und er hat auch angezeigt, daß der diese Werte akzeptiert.
Was machste in der Schönbuchbahn, wenn Du die passenden Münzen / Scheine dabei hast, aber der Automat sie nicht mag? Es bis zur nächsten Halte bzw. zur Ziel-Haltestelle probieren, in der Hoffnung, daß der Automat sich eines besseren besinnt? Bei Münzen funktioniert das ja manchmal.
Aber irgendwie käme ich mir da ziemlich doof vor, das Ding dreiundzwanzig mal mit dem gleichen Schein zu füttern.
Und was machste, wenn der Automat anzeigt, daß er sonst akzeptierte Werte ausnahmsweise nicht annimmt?

Grüße aus dem Exil
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#27
(12. 10. 2011, 18:30)A streetcar named desire schrieb:
(12. 10. 2011, 17:52)FoxMcLoud schrieb: Stell dir mal vor, es würden sich mehrere Kunden einen Fahrschein für 3 EUR kaufen und mit einem 20er bezahlen (was ja noch geht).
Bist Du sicher? Also ich meine mich erinnern zu können, dass ich mal an einem DB-Automaten vor genau diesem Problem stand, nämlich dass der Automat bei einem Betrag um die 3EUR keinen 20er genommen hat.
Soweit ich weiß, regulieren die DB-Automaten sich selbst runter, wenn sie nur noch wenig Wechselgeld haben, indem sie dann auch keine 20er mehr annehmen. Ist sehr ärgerlich, weiß ich selber. Dennoch hat der Fahrgast die Pflicht eines gültigen Fahrscheines, also wenn du auf dem Bahnsteig so etwas bemerkst, dann Geld wechseln, entweder bei Mitreisenden oder in irgendwelchen Kiosken/Supermärkten/etc. Dass man dadurch ggf. seinen geplanten Zug ziehen lassen muss, hält das Gericht für zumutbar (besonders bei S-Bahnen, die ja im Halbstundentakt fahren). Wenn der Automat im Zug ist, dann auch da Geld wechseln lassen, sofern es im Zug möglich ist. Wenn es nicht möglich ist an der nächsten Haltestelle mit Wechselmöglichkeit raus aus dem Zug. Denn wenn du solch eine Station, wo du theoretisch Geld wechseln könntest, einfach überfährst, dann fährst du sogar absichtlich schwarz. Der Fahrgast ist verpflichtet einen gültigen Fahrschein zu haben.

Und falls der Automat echte, eigentlich akzeptierte Scheine oder Münzen doch nicht schlucken will (kommt auch häufig vor), dann auch hier irgendwo Geld wechseln lassen bis es passt. Auch hier gilt: wenn der Automat am Bahnsteig steht, Zug ohne gültiges Ticket nicht betreten, sonst fährt man bewusst und absichtlich schwarz. Wenn der Automat im Zug ist, dann bei solch einem Problem am besten gleich 2-3 Zeugen besorgen, denen du vorführst, dass du mit den eigentlich akzeptierten Geldmitteln nicht bezahlen kannst. Trotzdem gleich an der nächsten Haltestelle mit Geldwechselmöglichkeit raus und Geld wechseln, sofern du es nicht praktischerweise schon in der Bahn bei Mitfahrenden wechseln kannst.

Um es gleich vorweg zu nehmen:
1) Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei völlig verschiedene Dinge. Ich bin mit so mancher Richterentscheidung auch nicht einverstanden.
2) Es gibt natürlich auch noch Sonderfälle, zB haben ja spät abends oder nachts nicht immer die Geschäfte auf, wo man Geld wechseln könnte. Oder es ist niemand im Zug, der dir Geld wechseln könnte. Sowas beziehen die Richter natürlich mit ein.

mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#28
Die Schönbuchbahn bekommt zwei RegioShuttles von der Strohgäubahn geliehen, Böblingen-Holzgerlingen soll bis 2016 elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden, die Elektrotriebwägen sollen 2016 vom Landkreis gekauft werden:
http://www.lrabb.de/,Lde/start/Aktuell/E...ubahn.html

Habe grad nicht den Überblick - Leihfahrzeuge von der Strohgäubahn um wieder 3fach-Traktionen fahren zu können? Ich dachte die Schönbuchbahn hätte schon längst sechs eigene Fahrzeuge?

ps: Wer will ins Fernsehen? Das Landratsamt Böblingen und der SWR suchen für eine Reportage Leute die ihre Geschichte zur Schönbuchbahn erzählen. pressestelle@lrabb.de oder 07031/6631204.
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#29
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die ganze Strecke elektrifiziert werden soll nicht nur bis Holzgerlingen, alles andere würde wenig Sinn ergeben.
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#30
Sind nicht noch Fahrzeuge in Revision? Ich dachte, dass man deswegen nur in Doppeltraktion fahren kann, es existiert ja immer noch ein Busergänzungsverkehr in der morgendlichen HVZ.
Schade finde ich, dass die Strecke Rohr - Böblingen nicht viergleisig ausgebaut ist. Die Schönbuchbahn hat deutlich mehr Fahrgäste, als die Teckbahn vor der Umstellung auf S-Bahn-Betrieb. Man hätte dann die Strecke ebenfalls auf S-Bahn-Betrieb umstellen können.
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