27. 11. 2022, 22:06
(27. 11. 2022, 11:15)glx schrieb: [...]
Ich zitiere nun nicht nochmal alles im Einzelnen, im Prinzip gibt es nur ein Thema, bei dem ich noch etwas ergänzen würde.
Bei den Unterschieden zwischen "normaler" Eisenbahnstrecke und reiner S-Bahn-Strecke sehe ich in erster Linie mal kein geometrisches Problem. Eher eben, dass es wohl juristisch schwierig ist, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Der Flughafentunnel ist im Vergleich zur S-Bahn-Stammstrecke ja relativ kurz, sodass sich eine Behörde sicherlich leichter tut, Ausnahmen mit verringerten Maßen zu genehmigen. Dazu kommt, dass der Flughafentunnel jünger ist und neuere Sicherheitsstandards erfüllt.
Bei den Maßen ist es so, dass nicht nur die EBO-Grenzlinien verringert sind, dazu kommen noch geringere Maße für den Sicherheitsraum (wenn ich es richtig weiß 70 cm statt 80 cm) und eine geringere Breite für den Randweg (60 cm statt 80 cm). Durch das Alter des Stammstreckentunnels ist es aber ja nichtmal sicher, dass er die heutigen S-Bahn-Standards erfüllt. Wenn z.B. die Gefahren- und Sicherheitsräume zu gering und dazuhin die Fluchtweglängen zu groß sind, dann ist es vielleicht etwas viel, was da auf einmal zusammenkommt.
Bie Bahnsteigen und Türschwenkbereichen kenne ich mich zu wenig aus, deshalb habe ich das mal als "Fraglich" bezeichnet.