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SSB-Funk abhören
#11
Hallo;;;

(22. 06. 2009, 14:56)_U8_ schrieb: Man kann auch einfach zufällig diesen SSB Funk anhören, zB. als ich mal was den Fahrer gefragt hab, dann hat der danach irgendwas per Funk gesagt,das es Verspätung gibt (lol und das wegen mir).Und da stand ich einfach daneben und konnte das mit anhören.
Außerdem haben manche das auch laut an,ist mir aufgefallen.

zwischen "abhören" und "nicht zu überhören" gibt es allerdigs einen gewaltigen Unterschied. In den Museumsbahnen kann man -- wenn man vorn ist -- häufiger den Funkverkehr mithören und ich wurde noch nie aufgefordert, mir die Ohren zuzuhalten.


Viele Grüße
Ramiro
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#12
ja deshalb habe ich auch nicht gedacht, dass es illegal ist
Es grüßt U16!

[Bild: S21_Kuendigungsgesetz.jpg]

Infos unter http://www.fuerstuttgart21.de/
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#13
(22. 06. 2009, 14:56)_U8_ schrieb: Man kann auch einfach zufällig diesen SSB Funk anhören, zB. als ich mal was den Fahrer gefragt hab, dann hat der danach irgendwas per Funk gesagt,das es Verspätung gibt (lol und das wegen mir).Und da stand ich einfach daneben und konnte das mit anhören.
Außerdem haben manche das auch laut an,ist mir aufgefallen.

Bzgl. des Abhören von Nachrichten gilt der §89 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Hier ist auch das unbeabsichtigte Empfangen von solchen Nachrichten geregelt. Das gilt sinngemäß sicher auch für das Mithören bei fremden Empfängern, wie wenn man zufällig neben einem Polizisten steht oder eben in der Nähe der Fahrerkabine.
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#14
(22. 06. 2009, 18:56)luchs schrieb:
(22. 06. 2009, 14:56)_U8_ schrieb: Man kann auch einfach zufällig diesen SSB Funk anhören, zB. als ich mal was den Fahrer gefragt hab, dann hat der danach irgendwas per Funk gesagt,das es Verspätung gibt (lol und das wegen mir).Und da stand ich einfach daneben und konnte das mit anhören.
Außerdem haben manche das auch laut an,ist mir aufgefallen.

Bzgl. des Abhören von Nachrichten gilt der §89 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Hier ist auch das unbeabsichtigte Empfangen von solchen Nachrichten geregelt. Das gilt sinngemäß sicher auch für das Mithören bei fremden Empfängern, wie wenn man zufällig neben einem Polizisten steht oder eben in der Nähe der Fahrerkabine.

Letzteres glaube ich nicht: zitierter Paragraph gilt nur für Betreiber von Anlagen. Ein Passant neben einem Polizisten oder ein Fahrgast neben der Fahrerkabine ist kein Betreiber. Ich will aber nicht ausschließen, daß es andere Paragraphen gibt, die das regeln.
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#15
(24. 06. 2009, 07:21)dt8.de schrieb:
(22. 06. 2009, 18:56)luchs schrieb: Hier ist auch das unbeabsichtigte Empfangen von solchen Nachrichten geregelt. Das gilt sinngemäß sicher auch für das Mithören bei fremden Empfängern, wie wenn man zufällig neben einem Polizisten steht oder eben in der Nähe der Fahrerkabine.
Letzteres glaube ich nicht: zitierter Paragraph gilt nur für Betreiber von Anlagen. Ein Passant neben einem Polizisten oder ein Fahrgast neben der Fahrerkabine ist kein Betreiber. Ich will aber nicht ausschließen, daß es andere Paragraphen gibt, die das regeln.
Ich glaube schon, das müsste jedoch sicher mal gerichtlich geklärt werden (wenn es nicht schon ist - ich werde danach aber jetzt nicht suchen).

Der Text-Inhalt des Paragraphen geht auf keine Einschränkung der Personengruppe ein (man muss die Kommata richtig lesen). Der Paragraphen-Titel ist nicht auslegungsfähig.
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#16
(24. 06. 2009, 12:13)luchs schrieb:
(24. 06. 2009, 07:21)dt8.de schrieb:
(22. 06. 2009, 18:56)luchs schrieb: Hier ist auch das unbeabsichtigte Empfangen von solchen Nachrichten geregelt. Das gilt sinngemäß sicher auch für das Mithören bei fremden Empfängern, wie wenn man zufällig neben einem Polizisten steht oder eben in der Nähe der Fahrerkabine.
Letzteres glaube ich nicht: zitierter Paragraph gilt nur für Betreiber von Anlagen. Ein Passant neben einem Polizisten oder ein Fahrgast neben der Fahrerkabine ist kein Betreiber. Ich will aber nicht ausschließen, daß es andere Paragraphen gibt, die das regeln.
Ich glaube schon, das müsste jedoch sicher mal gerichtlich geklärt werden (wenn es nicht schon ist - ich werde danach aber jetzt nicht suchen).

Der Text-Inhalt des Paragraphen geht auf keine Einschränkung der Personengruppe ein (man muss die Kommata richtig lesen). Der Paragraphen-Titel ist nicht auslegungsfähig.

Das ist wohl tatsächlich nicht eindeutig, da sich mit Titel ein anderer Sinn ergibt als ohne Titel. Allerdings wären bei Deiner Auslegung schon die Durchsagen der Leitstelle für die Fahrgäste ein Problem, wenn ein Fahrgast von der Durchsage erzählt.
Gälte hier die Aussage "für die Allgemeinheit bestimmt", dann wäre ja wiederum das Mithören zumindest dieser Durchsagen legal. Das kann ich mir nicht vorstellen.
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#17
(24. 06. 2009, 12:13)luchs schrieb: Ich glaube schon, das müsste jedoch sicher mal gerichtlich geklärt werden

muss man denn alles regeln lassen? genau darum haben wir so eine tolle Bürokratie, weil wirklich jeder Furz geregelt ist...und der normale Menschenverstand wird abgeschaltet. Man muss natürlich nicht jedes Schlupfloch im Gesetz ausnutzen - denn sonst muss man es wieder regeln.
Wenn man jetz da mithört, dann muss man ja nicht gleich in irgendwelchen Foren diese Infos weiterleiten.
Vor allem frag ich mich dauernd: Was gibts da so tolles zu hören? Welcher Wagen gerade wo steht und Pause macht? Oder wie viele Tote bei einem Unfall zu beklagen sind? Das ist reine Sensationsgier! Also bitte.....
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#18
(23. 08. 2009, 15:38)Fritz the cat schrieb:
(24. 06. 2009, 12:13)luchs schrieb: Ich glaube schon, das müsste jedoch sicher mal gerichtlich geklärt werden

muss man denn alles regeln lassen? genau darum haben wir so eine tolle Bürokratie, weil wirklich jeder Furz geregelt ist...und der normale Menschenverstand wird abgeschaltet. Man muss natürlich nicht jedes Schlupfloch im Gesetz ausnutzen - denn sonst muss man es wieder regeln.
Wenn man jetz da mithört, dann muss man ja nicht gleich in irgendwelchen Foren diese Infos weiterleiten.
Vor allem frag ich mich dauernd: Was gibts da so tolles zu hören? Welcher Wagen gerade wo steht und Pause macht? Oder wie viele Tote bei einem Unfall zu beklagen sind? Das ist reine Sensationsgier! Also bitte.....
Du hast meine Aussage nicht verstanden. Aussage war, dass es das Mithören nicht genau geregelt ist, und wenn man hierzu eine genaue rechtsfeste Aussage haben will (und das wollte der Fragende ursprünglich) dies von Gerichten klären lassen müsste (und ich habe nicht gesagt muss).

Auch habe ich gesagt:
Zitat:wenn es nicht schon ist - ich werde danach aber jetzt nicht suchen
Du hast auch sicher recht, das es für das Mithören des SSB-Betriebsfunk etwas übertrieben wäre hier zu klagen und die SSB (sie müsste ja als Geschädigter klagen) wird sich den Aufwand sicher nie geben. Aber das gleiche Problem stellt sich ist bei anderen Funkanlagen wie den der Polizei, Freuerwehr, Krankenwagen (wo durchaus auch mal personenbezogene Daten ausgetauscht werden die unter besonderem Schutz stehen), Katastrophenschutz. Und dort gab es sicher schon mal einen Fall der die nötige Relevanz hatte bei dem sich die gerichtliche Klärung lohnte...
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#19
(24. 08. 2009, 06:31)luchs schrieb: Du hast auch sicher recht, dass es für das Mithören des SSB-Betriebsfunk etwas übertrieben wäre hier zu klagen

das habe ich gesagt??

(24. 08. 2009, 06:31)luchs schrieb: Aber das gleiche Problem stellt sich ist bei anderen Funkanlagen wie den der Polizei, Freuerwehr, Krankenwagen (wo durchaus auch mal personenbezogene Daten ausgetauscht werden die unter besonderem Schutz stehen), Katastrophenschutz.

Ist auch viel intressanter als SSB-Funk Smile


(24. 08. 2009, 06:31)luchs schrieb: Und dort gab es sicher schon mal einen Fall der die nötige Relevanz hatte bei dem sich die gerichtliche Klärung lohnte...

ihr immer mit eurem Gericht....
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