18. 03. 2024, 08:56
(17. 03. 2024, 13:55)Jack Lanthyer schrieb: Sollte Herr Weselsky mit seiner Forderung für die 35 Std-Woche im Jahr 2028 mit vollem Lohnausgleich, wie er es mit 28 (?) anderen Bahnunternehmen ausgehandelt hat, durchkommen, wird der Streik der EVG im Jahr 2025 oder später vorprogrammiert sein, weil sich die EVG mit den Unterschieden zwischen der GDL und der EVG nicht gefallen lassen will. Sie würde dann auch gleich eine Arbeitszeitverkürzung von 35 Stunden-Woche mit Lohnausgleich und vielleicht auch sogar eine Lohnerhöhung rückwirkend zum GDL-Vertragsbeginn fordern.
Die EVG könnte das mit dem Tarifeinheitsgesetz begründen. Und sollte sich die GDL die Urlaubsmodelle (6 oder 12 Tage) durchsetzen, obwohl die Arbeitszeitverkürzung das Thema war, bzw. ist, wird sie vermutlich auch fordern, daß das Urlaubsmodell an den Lohnausgleich verknüpft sein würde, andernfalls wird die Bahn mit einem Streik, sehr zum Leidwesen von unbeteiligten Dritten, konfrontiert werden müssen.
Das EGMR hatte 2022 entschieden, daß das TEG eingehalten werden müsse und es für Verfassungs- und Menschenrechtskonform gehalten hat.
PS.: Ich möchte, daß die schmutzige Konkurrenz zwischen der GDL und der EVG beendet wird und alle beide zukünftig mit der Bahn an einem Tisch setzen und einen gemeinsamen Tarif aushandeln müssen. Die Streikerei trifft oft die falschen und hat aber auch Erpressungspotenzial, das dem ein Riegel vorgeschoben werden muß.
Es sind unsere Forderungen und nicht Weselsky, ist das so schwer zu kapieren?
Das Wahlmodell haben beide Gewerkschaften, wenn die EVG dies für Ihre Mitglieder fallen lässt.....Pech gehabt. Gerade weil die DB das TEG anwendet, sollen diese sich auch dran halten, genauso auch die EVG! Die EVG ist was Streiks angeht eher Handzahm oder wird unterstützt durch den Arbeitgeber der einfach mal den kompletten Verkehr einstellt
Und noch ein Punkt zum Wahlmodell: Dieses wurde und würde, egal ob es jetzt 35h oder 36h ooder 40h wären, immer durch die Mitarbeiter erarbeitet und finanziert. Es ist also nicht so das der Arbeitgeber dadurch Nachteile hätte!
Um es auch mal deutlich zu sagen. Wir haben uns bewusst für die EVG oder GDL entschieden und jeder will sich auch nur von seiner Vertreten lassen. Ich sehe welche Abschlüße die EVG macht. NEIN, Danke!